Das Patent wurde vom Europäischen Patentamt in einem erstinstanzlichen Verfahren widerrufen. Guerbet hat die Möglichkeit Beschwerde einzulegen.
Als Folge der erfolgreichen Nichtigkeitsklage wurde das gegen Sanochemia anhängige Verletzungsverfahren in Deutschland, bis zu einer Endgültigen Entscheidung des EPA, ausgesetzt.