Der Staatspreis wird vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf Grund von Vorschlägen einer Jury verliehen. Die Entscheidung wird unter Ausschluss des Rechtsweges getroffen.
Der Staatspreis ist mit Euro 10.000,-- dotiert und kann geteilt oder ungeteilt vergeben werden.
Für die Einreichung gelten nachstehende Teilnahmebedingungen:
- Bewerbungsberechtigt sind Einzelpersonen oder Forschungsgruppen, die in wissenschaftlichen Einrichtungen im universitären oder außeruniversitären Bereich oder im Unternehmensbereich in Österreich tätig sind.
- Es können wissenschaftliche Arbeiten eingereicht werden, die in in- oder ausländischen Fachzeitschriften ab dem 1. Jänner 2015 erschienen sind; ferner Arbeiten, deren Manuskripte von einschlägigen Fachzeitschriften zur Publikation angenommen worden sind.
Den Arbeiten ist eine Zusammenfassung (maximal 5 Seiten) anzuschließen, aus der vor allem hervorgeht, welche konkreten Tierversuche unmittelbar oder zukünftig ersetzt, reduziert oder welche Bedingungen für die Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Tierversuchen verbessert werden. Weiters ist eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Arbeit in Deutsch (maximal eine Seite) zur Veröffentlichung durch das BMBWF beizulegen.
Die Bewerbungen sind mit Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse der Autorin/des Autors zu versehen. Bei Gruppenarbeiten ist der Name der Projektleiterin/des Projektleiters anzuführen, die Einverständniserklärung aller Mitautorinnen/Mitautoren ist erforderlich. Den Bewerbungen ist ein wissenschaftlicher Werdegang der Autorin/des Autors anzuschließen.
Die Arbeiten sind unter dem Betreff „Staatspreis des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch" bis spätestens 30. Juni 2021 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Referat V/3b, per E-Mail an Staatspreis, zu senden.
Die Entscheidung der Jury und der Termin der Preisverleihung werden den Bewerberinnen/Bewerbern schriftlich bekanntgegeben. Sollte die Jury keine der Arbeiten für die Auszeichnung vorschlagen, kann von der Preisverleihung Abstand genommen werden.
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/Forschung/Aktuelles/ASTV2021.html