Patente sollen Erfinderinnen und Erfindern helfen, ihre technischen Erfindungen vor Nachahmungen zu schützen. Sie sorgen für Rechtssicherheit in Forschung und Entwicklung. Pflanzen und Tiere sind jedoch keine technische Erfindung. Sie müssen von der Patentierung ausgenommen sein. In Österreich ist diese Praxis unbestritten: Das Österreichische Patentamt erteilt keine Patente auf Leben.
„Österreich, als Gegner der ersten Stunde von Patenten auf Leben, hat in dieser Frage immer eine sehr strikte Haltung eingenommen. Das Österreichische Patentamt erteilt keine Patente auf Leben. Wir haben uns gemeinsam mit vielen anderen Ländern mehrfach für eine Neuregelung des europäischen Patentrechts ausgesprochen“, sagt die zuständige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
„Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer ist ein wichtiger Meilenstein. Österreich wird weiter darauf einwirken, dass dieser essentielle Bereich nicht nur durch einzelne Rechtsprechungen geregelt wird. Eine endgültige Rechtssicherheit kann durch eine entsprechende Änderung des Europäischen Patentübereinkommens erzielt werden. Österreich wird weiterhin dafür eintreten, dass Patente auf Leben nicht erteilt werden“, so Gewessler
Österreich kämpft für Neuregelung des europäischen Patentrechts
Das Europäische Patentamt, das für die Erteilung europäischer Patente zuständig ist, hat zwar keine konventionellen biologischen Verfahren, wie Kreuzung und Züchtung, patentiert, die Pflanzen und Tiere hingegen, die daraus entstanden sind, konnten bis zuletzt patentiert werden.
Österreich, als Gegner der ersten Stunde von Patenten auf Leben, sprach sich gemeinsam mit vielen anderen Ländern mehrfach für eine Neuregelung des europäischen Patentrechts aus.