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BASG: Arzneimittelversorgung in Österreich

Am 27.11.2018 fand ein "Runder Tisch" zum Thema Arzneimittelversorgung in Österreich statt. Bei der hochkarätig besuchten Veranstaltung, die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) organisiert wurde, diskutierten über 30 Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Arzneimittel-Stakeholder über Lösungsansätze, wie man vor dem Hintergrund der weltweit kontinuierlich zunehmenden Liefer- und Versorgungsengpässe die Versorgungslage in Österreich zum Nutzen von PatientInnen erhalten, absichern und zukünftig weiter stärken kann. Speziell die Sicherstellung der Versorgung nach dem Brexit wurde besprochen und es werden weitere Gespräche diesbezüglich mit den betroffenen Zulassungsinhabern einerseits und den österreichischen Ärzten und Apothekern andererseits geführt.

VertreterInnen von Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Ärzte- und Apothekerkammer, des pharmazeutischen Großhandels, der Patientenanwaltschaft, des Gesundheits-/Sozialministeriums, der Wirtschaftskammer, der Interessensvertretungen der pharmazeutischen Industrie sowie aus der Wissenschaft waren anwesend. In der vom verfahrensleitenden Mitglied des BASG Christa Wirthumer-Hoche geführten Veranstaltung, wurden unter anderem zwei konkrete Lösungsansätze diskutiert, die in einer der nächsten Novellen des österreichischen Arzneimittelgesetzes (AMG) Eingang finden könnten.

Meldepflicht bei Lieferengpässen erforderlich

Es bestand breiter Konsens, dass weltweite Produktions- und Lieferengpässe nur eingeschränkt auf nationaler Ebene zu lösen sind. Umso wichtiger ist es daher, rasch und verlässlich Transparenz in die aktuelle Versorgungssituation zu bringen und bestehende oder auch drohende Lieferengpässe frühzeitig den beteiligten Berufsgruppen zu kommunizieren. Dadurch können rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um selbst bei längerdauernden Engpässen die Versorgungslage nach Möglichkeit mit individuellen Maßnahmen abzufedern und rechtzeitig alternative Versorgungsschritte zu setzen.

Die bislang in weiten Fällen von Zulassungsinhabern nur unvollständig und freiwillig gehandhabten Meldungen über Lieferengpässe sollen daher zur besseren Planbarkeit der Versorgungslage einer Meldepflicht unterlegt werden. Drohende Lieferschwierigkeiten, die mehrere Wochen andauern und daher durch die Lagerhaltung des Großhandels nicht mehr überbrückbar wären, müssen, so die Pläne, dann verpflichtend vorab zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Arzneimittelbehörde BASG bekanntgegeben werden.

Im Falle von drohenden Engpässen wurde zudem auf die Verordnungsermächtigung der Gesundheitsministerin verwiesen, die im Falle einer durch einen Lieferengpass ausgelösten Versorgungskrise auch weitergehende Maßnahme verfügen kann, wobei als adäquates Mittel auch ein Exportstopp der in Österreich noch vorrätigen Arzneimittelmengen verfügt werden kann. Da insbesondere bei europaweiten oder sogar weltweiten Lieferengpässen die Tendenz erkennbar war, dass in Österreich vorrätige Arzneimittel ins Ausland verkauft und damit teilweise der heimischen Bevölkerung entzogen wurden, können diese Notfallmaßnahmen anlassbezogen mithelfen, die Versorgung der österreichischen Bevölkerung sicherzustellen.

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