Spin-off Fellowships richten sich an alle Forscher*innen, die sich mit ihrer Forschungsidee selbstständig machen möchten und sich entschieden haben, einen anderen herausfordernden Karriereweg einzuschlagen. Wichtig ist dabei, dass die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an der Forschungseinrichtung erfolgen.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung wird auf folgende antrags-relevanten Punkte eingegangen:
- Wer ist antragsberechtigt
- Formale Voraussetzungen für eine gültige Einreichung
- Welche Projekte werden (nicht) gefördert
- Ausschreibungsunterlagen und Fahrplan 2. Einreichfrist
- Tipps und Empfehlungen für die Antragstellung
Antragsberechtigte
ForscherInnen - Als Fellows gelten all jene forschungs- und gründungsaffinen Personen, die mindestens einen Bachelorabschluss haben.
Folgende Organisationen können als Hostorganisation fungieren:
- Österreichische Universitäten (gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, BGBl. I Nr. 120/2002)
- Österreichische Privatuniversitäten (gemäß PrivHG)
- Österreichische Fachhochschulen (gemäß Fachhochschulgesetz (FHG))
- Österreichische Akademie der Wissenschaften (FN 71839x)
- Ludwig Boltzmann Gesellschaft GmbH (FN 261775p)
- Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)
- COMET-Zentren im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten im non-K-Bereich
- Silicon Austria Labs GmbH (FN 459345h)
- Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH (FN 48282d)
- Austrian Institute of Technology GmbH – AIT (FN 115980i)
- Bundesmuseen gemäß Bundesmuseen-Gesetz 2002, BGBl. I Nr. 14 /2002 bzw. sonstige Museen (gemäß den Richtlinien für das Österreichische Museumsgütesiegel, sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert)