European Healthcare Acquisition & Growth Company B.V. und Croma-Pharma GmbH unterzeichnen Business Combination Agreement

- Die von erfahrenen Managern geführte European Healthcare Acquisition & Growth Company B.V. („EHC“) und die in Österreich ansässige Croma-Pharma GmbH („Croma“), ein schnell wachsendes, profitables und führendes Unternehmen auf dem Gebiet der minimalinvasiven Ästhetik und rekonstruktiven Medizin, haben sich auf eine Business Combination geeinigt.

- Es ist geplant, dass EHC nach Vollzug des Zusammenschlusses in eine öffentliche Aktiengesellschaft umgewandelt und das kombinierte Unternehmen weiterhin am regulierten Markt der Euronext Amsterdam gehandelt wird.

- Andreas Prinz (CEO von Croma) und Peter Haidenek (CFO von Croma) werden die beiden Mitglieder des Vorstands des kombinierten Unternehmens.

- Dr. Cornelius Baur und Dr. Stefan Oschmann sollen nach dem erfolgreichen Abschluss des Zusammenschlusses von Seiten der EHC in den neu gebildeten Aufsichtsrat wechseln. Es ist beabsichtigt, Dr. Stefan Oschmann als Aufsichtsratsvorsitzenden zu nominieren.

- Die Transaktion bewertet das kombinierte Unternehmen mit einem Unternehmenswert von 850 Millionen Euro.

- Der Abschluss der Transaktion wird für das zweite Quartal 2023 erwartet.

European Healthcare Acquisition & Growth Company B.V. (EHC), eine niederländische, von erfahrenen Managern geführte Akquisitionsgesellschaft, und die in Österreich ansässige Croma-Pharma GmbH (Croma), ein profitables, schnell wachsendes und führendes Unternehmen in den Bereichen minimalinvasive Ästhetik und rekonstruktive Medizin, haben heute den Abschluss einer bindenden Business Combination Agreement unterzeichnet. Nach Abschluss der Transaktion wird EHC voraussichtlich in eine Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (naamloze vennootschap) mit dem Namen Croma N.V. umgewandelt werden.

Die Transaktion bewertet das kombinierte Unternehmen mit einem Unternehmenswert von 850 Mio. EUR. Gemäß der Vereinbarung werden die derzeitigen Croma-Aktionäre 100 Prozent des ausstehenden Eigenkapitals von Croma in EHC einbringen und dafür Aktien von EHC erhalten. Die Aktionärsbasis des kombinierten Unternehmens wird sich voraussichtlich aus den derzeitigen Croma-Aktionären, den öffentlichen Aktionären von EHC, potenziellen weiteren Investoren, wenn sie im Jahr 2023 neue Aktien zeichnen, sowie den EHC-Gründern zusammensetzen.

Der Abschluss der Transaktion wird für das zweite Quartal 2023 erwartet. Das kombinierte Unternehmen soll weiterhin am regulierten Markt der Euronext Amsterdam gehandelt werden.

Andreas Prinz, CEO von Croma, sagte: "Mit dem Zusammenschluss mit EHC beginnt ein spannendes neues Kapitel unserer Wachstumsgeschichte. Der Börsengang ermöglicht uns Zugang zu den notwendigen Ressourcen für unsere internationalen Expansionspläne, um unser globales Wachstumspotenzial weiter zu steigern. Wir werden uns darauf fokussieren, die Einführung unseres klinisch und wissenschaftlich differenzierten Portfolios zu beschleunigen, das nun eine ganze Reihe von hyaluronsäurebasierten Dermal Fillern und dermatologischen Botulinumtoxin-Injektionsprodukten beinhaltet. Gemeinsam werden wir ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen der Ästhetik und rekonstruktiven Medizin aufbauen - zum Nutzen aller unserer Stakeholder."

Martin Prinz, derzeit Co-CEO/CTO von Croma, erklärte: "Die Sicherheit und Wirksamkeit unserer Produkte wurde in klinischen Studien validiert und ist MDR-konform. Zudem haben wir in hochautomatisierte und skalierbare GMP-Produktionsanlagen investiert. Dadurch sind wir in der Lage, die Wünsche unserer Kunden noch schneller und effizienter zu erfüllen. Durch den Zusammenschluss mit EHC können wir unsere Technologie- und Produkt-Pipeline noch weiter stärken."

Dr. Cornelius Baur, CEO von EHC und vorgeschlagenes Mitglied des zukünftigen Aufsichtsrates von Croma N.V., sagte: "Croma ist ein großartiges Beispiel für einen Hidden Champion mit starker technologischer Expertise und echter wissenschaftlicher und klinischer Differenzierung auf dem wachsenden Markt der minimalinvasiven Ästhetik und rekonstruktiven Medizin. Der Zusammenschluss unserer erfahrenen Teams aus ausgewiesenen Branchenexperten wird Croma dabei helfen, weitere innovative ästhetische Produkte auf den Markt zu bringen, die das Wohlbefinden der Patienten steigern und positive psychologische Effekte mit sich bringen."

Andreas Prinz (CEO von Croma sowie 49-prozentiger Anteilseigner von Croma) und Peter Haidenek (CFO von Croma) sollen die beiden Mitglieder des Vorstands des kombinierten Unternehmens werden. Der Aufsichtsrat des kombinierten Unternehmens soll aus sechs Mitgliedern bestehen. Vier Mitglieder sind zur Nominierung durch Croma-Aktionäre vorgesehen, darunter Martin Prinz (derzeit Co-CEO/CTO von Croma und 49-prozentiger Anteilseigner von Croma), sowie zwei als unabhängig geltende Mitglieder, die bestimmte spezifische Qualifikationsanforderungen erfüllen sollen. Zwei Mitglieder sollen von EHC nominiert werden: Dr. Cornelius Baur (ehemaliger Managing Partner von McKinsey Deutschland und Österreich und derzeit CEO von EHC) und Dr. Stefan Oschmann (ehemaliger CEO der Merck KGaA und derzeit Non-Executive Director von EHC). Es ist beabsichtigt, Dr. Stefan Oschmann als Aufsichtsratsvorsitzenden zu nominieren.

Der Abschluss der Transaktion ist abhängig von der Zustimmung der EHC-Hauptversammlung und der Erfüllung oder dem Verzicht auf bestimmte andere übliche Abschlussbedingungen, einschließlich eines Mindestbarbestands an EHC in Höhe von 100 Mio. EUR.

Über Croma

Croma-Pharma ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich der minimal-invasiven Ästhetik und ein führender Hersteller von hochwertigen Hyaluronsäure-Füllern sowie von HA-basierten Produkten für rekonstruktive Anwendungen in der Orthopädie und Ophthalmologie. Croma bietet ein umfassendes Portfolio für die ästhetische Medizin, darunter Botulinumtoxin, Filler, Fäden und Biostimulatoren sowie eine eigene ergänzende Hautpflegeserie. Durch die Aufnahme eines Botulinumtoxins im Jahr 2022 bietet Croma nun ein komplettes Portfolio für Ärzte in Europa und ausgewählten internationalen Märkten an. Der hohe Automatisierungsgrad bei der Herstellung von Hyaluronsäure sowie innovative Technologien zeichnen das Portfolio von Croma aus. Das 1976 von dem Apothekerehepaar Prinz in Wien gegründete Familienunternehmen hat seinen Sitz in Leobendorf bei Wien. Mit 550 Mitarbeitern, 13 Tochtergesellschaften in Europa und Brasilien, zwei Joint Ventures und 60 exklusiven Exportpartnern vertreibt es seine Produkte in 80 Märkten weltweit und ist als Lohnhersteller in der Ophthalmologie und Orthopädie tätig.

Über EHC

European Healthcare Acquisition & Growth Company B.V. (EHC) ist eine von erfahrenen Managern geführte Spezial-Akquisitionsgesellschaft, die gegründet wurde, um eines oder mehrere Unternehmen auf dem europäischen Gesundheitsmarkt zu erwerben. Mit ihrem ausschließlichen Fokus auf das Gesundheitswesen ist EHC die erste Akquisitionsgesellschaft ihrer Art in Europa und profitiert von ausgezeichneten Investitionsmöglichkeiten durch die zugrundeliegenden Markttrends und ein exzellentes Wertschöpfungspotenzial. Die Sponsoren haben mit einer neuartigen Struktur das Konzept des Special-Purpose-Vehikels grundlegend überarbeitet, sodass die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt werden.

Wichtiger Hinweis

Diese Publikation darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der European Healthcare Acquisition & Growth Company B.V. (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an Staatsangehörige, Gebietsansässige oder Bürger Australiens, Kanadas oder Japans bzw. auf deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung sind, da diese Teil des beibehaltenen EU-Rechts im Vereinigten Königreich ist, wie im European Union (Withdrawal) Act 2018 (in seiner geänderten Fassung) definiert, und die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der geänderten Fassung (die "Verordnung"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw. ) (alle diese Personen zusammen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Publikation richtet sich nur an Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten ihm auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in ihrer geänderten Fassung ("MiFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über den Versicherungsvertrieb in ihrer geänderten Fassung, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II eingestuft werden würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte (die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR erforderlich ist, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Ausschließlich zum Zweck der in MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii) lokalen Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Anforderungen") enthaltenen Produktgovernance-Anforderungen und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte, wurden die Öffentlichen Aktien und Öffentlichen Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Infolgedessen wurde festgestellt, dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind, (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Projektionen in Bezug auf die erwartete künftige Leistung des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren Verneinung bzw. andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Projektionen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" bzw. jeweils deren Negativformulierung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Unternehmensleitung und bergen erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten in sich, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse zu verstehen und sind nicht notwendigerweise genaue Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen oder um Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zutage treten könnten. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Eintreffen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.

Rückfragen & Kontakt:

Medienanfragen Croma-Pharma GmbH
Uschi Mayer
Externe Kommunikation
Mobil: +43 676 84 68 68 966
uschi.mayer@croma.at

Medienanfragen EHC
FGS Global
Kai Peter Rath
+49 211 430 79-209
kai.rath@fgsglobal.com

The sender takes full responsibility for the content of this news item. Content may include forward-looking statements which, at the time they were made, were based on expectations of future events. Readers are cautioned not to rely on these forward-looking statements.

As a life sciences organization based in Vienna, would you like us to promote your news and events? If so, please send your contributions to news(at)lisavienna.at.