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Dachverband der Sozialversicherungsträger: Das Smartphone wird zum E-Card-Reader

„Der Arzt kann mit seinem Smartphone die E-Card seines Patienten einlesen, und der Versicherte kann dem Arzt remote Zugriff auf sein E-Card-System gewähren. Das Smartphone wird damit zum E-Card-Reader“, sagt Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, und führt weiter aus: „Das ist ein Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems, da diese Funktionen Ortsunabhängigkeit und ein neues Maß an Flexibilität ermöglichen. Dies schafft umfassende Erleichterungen für pflegebedürftige Personen, ein neues Service-Level für alle Versicherten und die Basis für Telemedizin.“

„Ärzte können mit ihrem Smartphone und der ‚Meine SV‘-App die E-Card ihrer Patienten einlesen und erhalten damit den gesicherten Zugriff auf das E-Card-System. Dies kann ortsunabhängig erfolgen - bei der Visite oder im Pflegeheim. Versicherte können mit ihrer E-Card, der ‚Meine SV‘-App und der E-Berechtigung ihrem Arzt remote Zugriff ermöglichen. Das bedeutet, sie müssen nicht jedes Mal in die Ordination kommen. Dies schafft die Voraussetzung für Telemedizin“, erläutert Lehner. Basis für diese Funktionen sind die NFC-fähigen E-Cards und Smartphones. Der Arzt muss innerhalb von 24 Stunden die E-Berechtigung bestätigen. Danach ist er wie beim E-Card-Stecken 90 Tage freigeschaltet.

„Dank der neuen E-Berechtigung kann die Ärztin oder der Arzt nach dem Hausbesuch oder Pflegeheimbesuch in der Ordination nun auch auf E-Medikation und E-Befunde des Patienten zugreifen sowie Verordnungen in der E-Medikation speichern“, schildert Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, einen großen Vorteil. Zudem können Patientinnen und Patienten ihrer Ärztin/ihrem Arzt eine mobile Zugriffsberechtigung erteilen, damit Verordnungen im Rahmen telefonischer Rezeptausstellung auch in der E-Medikation gespeichert werden können. Weiters könne so unter anderem eine Eintragung oder Nachtragung in den E-Impfpass auch erfolgen, wenn die E-Card vergessen wurde.

„Besonders herausheben möchte ich die vorbildliche Einbindung der Ärzteschaft. Von Anfang an war das E-Health-Referat der Bundeskurie niedergelassene Ärzte in den Prozess miteingebunden“, schildert Wutscher. Die Anliegen der Ärzteschaft seien angenommen und eingebaut worden. „So konnten wir eine niederschwellige und unkomplizierte Lösung auf die Beine stellen, ohne Anpassungen oder zusätzliche Schnittstellen in der Arztsoftware und damit auch ohne zusätzliche Kosten. Damit haben die Sozialversicherung und wir ein neues Projekt, das zeigt, wie gut wir zusammenarbeiten können“, sagt der ÖÄK-Vizepräsident.

„Die Lösungen sind einfach und sicher, denn es wird das Netz der E-Card genutzt“, betont Lehner und unterstreicht: „Der Versicherte kann jederzeit in ELGA nachsehen, ob und wann der Zugriff stattgefunden hat. Diese Transparenz schafft Sicherheit.“ Die Datenübermittlung erfolgt mit einer End-to-End-Verschlüsselung und entspricht dem Stand der Technik. Die Authentizität wird im E-Card-Rechenzentrum überprüft. Der App-User hat keinen Zugriff auf die Daten. Daher ist die ID Austria bei dieser Anwendung nicht notwendig.

„Die Digitalisierung des Gesundheitssystems hat vor über 20 Jahren gestartet. Wir matchen jeweils den Bedarf mit den aktuellen technischen Möglichkeiten. So können wir das System laufend weiterentwickeln. Der technologische Fortschritt ist der Treiber und ermöglicht Neues“, so Lehner. Die Entwicklung erfolgte von der SVC (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.), und die Sozialversicherung hat insgesamt 600.000 Euro in diese Funktionen investiert.

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