BMSGPK: Neue Werkzeuge für das Monitoring von COVID-19 jetzt auch öffentlich zugänglich

Erstmals Auswertungen aus dem Covid-19-Register und neues Dashboard zum Abwassermonitoring veröffentlicht

Das neu geschaffenen COVID-19-Register dient dazu den Spitalsbelag von Covid-19 Patient:innen besser abzubilden. Künftig werden nicht mehr nur die reinen Belagszahlen erhoben, sondern durch einen Abgleich mit dem Epidemiologischen Meldesystem und dem elektronischen Impfpass können nun differenzierte Aussagen etwa zu Vorerkrankungen oder Impfstatus getroffen werden. Mit dem Nationalen SARS-CoV-2 Abwassermonitoringprogramm können die Virusausscheidungen von 52% der Bevölkerung abgebildet werden. Diese wichtigen Monitoringtools werden künftig die Bewertung der epidemiologischen Gesamtsituation erleichtern.

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COVID-19-Register:

Wöchentliche Aktualisierung auf der Homepage der Datenplattform COVID-19 geplant

Nach intensiven Vorbereitungen und dank der zielorientierten Zusammenarbeit von Gesundheitsministerium, Gesundheit Österreich GmbH, Bundesländern und Krankenanstalten geht das neu geschaffene COVID-19-Register jetzt auch für die Öffentlichkeit an den Start. Ein erster Datenauszug des Registers wurde heute auf der Homepage der „Datenplattform COVID-19“ veröffentlicht.

Das Register dient der Erfassung von Daten stationärer Behandlungen von COVID-19-Patientinnen und -patienten in Krankenanstalten. Neu ist, dass die von den Spitälern eingemeldeten Daten mit jenen des Epidemiologischen Meldesystems (EMS) und des elektronischen Impfpasses abgeglichen werden können und das Register somit auch eine Differenzierung nach relevanten Vorerkrankungen, Impfstatus und wenn nötig auch Virusvarianten erlaubt.

Für Gesundheitsminister Johannes Rauch bedeutet das COVID-19-Register ein neues Instrument zur besseren und schnelleren Einschätzung der Situation in den Spitälern: „Das Register liefert uns zeitnah bessere Informationen, etwa: Wer liegt wegen oder mit Corona im Spital, welche Vorerkrankungen haben Menschen mit schweren Verläufen, sind die Patientinnen und Patienten geimpft oder nicht. Diese Daten sind wesentliche Grundlagen für unsere Entscheidungen und damit für ein effizientes und zielgerichtetes Management in der Pandemie“

Wöchentliche Aktualisierung und Weiterentwicklung: Datenqualität und -Quantität wird laufend verbessert

Gemäß COVID-19-Registerverordnung sind die Krankenanstalten ermächtigt, Daten in das COVID-19-Register zu melden. Die Einmeldung seitens der Krankenanstalten beruht auf Freiwilligkeit und wird aktuell von den meisten teilnehmenden Krankenanstalten einmal wöchentlich per Upload durchgeführt. Dementsprechend ist auch eine regelmäßige, voraussichtlich ebenfalls wöchentliche Aktualisierung des Datenauszugs auf der Website geplant.

Die Anzahl der teilnehmenden Krankenanstalten steigt stetig. Derzeit melden bereits mehr als 60 (von insgesamt rund 110 landesgesundheitsfondsfinanzierten) Krankenanstalten ein, viele weitere werden in den kommenden Wochen dazukommen. Die Darstellungen und Analysen werden ständig weiterentwickelt.

Sektionschefin Katharina Reich betont: „Gemeinsam mit der Gesundheit Österreich GmbH befinden wir uns nach wie vor in Gesprächen mit allen Bundesländern und den Krankenanstalten, um das Register Schritt für Schritt weiter zu verbessern. Unabhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie, ist ein rascher und qualitativer Überblick über die Situation in den Spitälern notwendig. Das erleichtert den Expertinnen und Experten ihre Arbeit und kann somit auch nur im Sinne der Bevölkerung und aller politischen Verantwortlichen sein“, so Reich abschließend.

Link: https://datenplattform-covid.goeg.at/covid-19-register

Nationales SARS-CoV-2 Abwassermonitoringprogramm

Um das Pandemiegeschehen bestmöglich zu kontrollieren, brauchen Politik und Behörden zuverlässige und umfassende Informationen zu Inzidenz und Prävalenz der Erkrankung. Bereits im Jänner 2022 hat die Nationale Referenzzentrale zur Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Richard Scheithauer (Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin, Medizinische Universität Innsbruck) ihre Arbeit aufgenommen. Sie wurde im Auftrag des BMSGPK gemäß der EU-Empfehlung „Recommendation on monitoring COVID-19 and its variants in wastewaters in the EU“ etabliert.

Die 24 größten Kläranlagen Österreichs werden seither zweimal pro Woche beprobt, womit die Virusausscheidung von rund 52 % der österreichischen Bevölkerung abgebildet werden kann. Erhoben werden sowohl Virenlast (Genkopien) als auch Varianten und Mutationen. Die Ergebnisse werden den Behörden und Krisenstäben auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung gestellt. Der Monitoringumfang enstpricht daher allen Kriterien, um die Vorgaben der EU zu erfüllen und somit ein für Österreich repräsentatives Lagebild zu erstellen. Das nationale SARS-CoV-2 Abwassermonitoring vom BMSGPK in der aktuellen Form besteht seit dem 17.01.2022 und ist für eine Laufzeit von 4 Jahren angesetzt.

Gesundheitsminister Johannes Rauch dazu: “Das Nationale SARS-CoV-2 Abwassermonitoringprogramm liefert uns unabhängig vom Testgeschehen zuverlässige Informationen zur zeitlichen Entwicklung der Virenfracht und des relativen Anteils von Virusvarianten in allen beobachteten Regionen des Landes. Diese Informationen ergeben im Zusammenspiel mit den anderen Surveillance-Daten ein umfangreiches Lagebild zur Bewertung der epidemiologischen Gesamtsituation und bilden somit eine wichtige Säule der Virusvarianten-Überwachung in Österreich”.

Die Website des Abwassermonitorings wurde nun überarbeitet und heute veröffentlicht. Auf dem zugehörigen Dashboard werden die aktuellen Ergebnisse des Nationalen SARS-CoV-2 Abwassermonitoringprogramms abgebildet.

Prof. Dr. Richard Scheithauer dazu: „Prof. Herbert Oberacher von unserem Institut ist seit vielen Jahren wissenschaftlich mit dem Abwassermonitoring befasst. Die Gerichtsmedizin Innsbruck ist stolz, die Kompetenz der Abteilungen für Toxikologie und DNA für dieses gesundheitspolitisch wichtige Instrument einbringen zu dürfen.“

Um das Pandemiegeschehen bestmöglich zu kontrollieren brauchen Politik und Behörden zuverlässige und umfassende Informationen zu Inzidenz und Prävalenz der Erkrankung. Die Zahlen dienen sowohl als Entscheidungsgrundlagen als auch zum Nachweis der Wirksamkeit präventiver Maßnahmen. Ziel dieses Monitorings ist es, das bestehende Repertoire an epidemiologischen Methoden und Ressourcen (z.B. das Epidemiologische Meldesystem, Dunkelzifferstudie) mit der Abwasserepidemiologie zu ergänzen.

Link: www.abwassermonitoring.at

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
pressesprecher@sozialministerium.at
sozialministerium.at

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