Österreich fordert ein rasches Handeln der EU gegen die bestehenden Arzneimittelengpässe. Entsprechende Maßnahmen sollten losgelöst vom restlichen EU-Pharmapaket umgesetzt werden, betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch beim Rat der EU-Gesundheitsminister:innen am Dienstag in Luxemburg. „Wir müssen schnell zielgerichtete Anreize schaffen, damit Pharmaunternehmen ihre Arzneimittel wieder in Europa entwickeln und produzieren, damit wir eine Situation wie im vergangenen Winter besser verhindern können.“ ***
Am Dienstag diskutierten die Gesundheitsminister:innen der EU erstmals über den Ende April vorgelegten Entwurf einer EU-Pharmastrategie. Österreich sieht den Entwurf grundsätzlich positiv. Nur gemeinsam sei das Ziel zu schaffen, dass alle EU-Bürger:innen die besten verfügbaren Medikamente zu leistbaren Preisen erhalten, betonte Rauch beim Ratstreffen in Luxemburg.
Österreich fordert einen klaren Fokus auf „ungedeckte medizinische Bedarfe“ – also beispielsweise seltene Krankheiten, für die es bisher keine wirksamen Medikamente gibt. Die EU müsse eine Methode entwickeln, wie der Bedarf identifiziert und bewertet werden kann, damit Förderungen zielgerichtet ausgeschüttet werden. Bei der Vergabe von Förderungen müsse volle Transparenz gewährleistet sein, betont Rauch.
Bei den Arzneimittelpreisen will Rauch eine enge Zusammenarbeit innerhalb der EU. Bei besonders hochpreisigen Medikamenten sei auch eine gemeinsame Beschaffung denkbar, so der österreichische Gesundheitsminister: „Das bringt die EU insgesamt in eine bessere Verhandlungsposition. Natürlich profitieren vor allem kleine Länder wie Österreich bei Preisverhandlungen mit den großen Pharmakonzernen.“
Maßnahmen gegen Arzneimittelmangel vorziehen
Die Entwicklung und Herstellung von Medikamenten will Österreich möglichst rasch nach Europa zurückholen, um den Mangel an Arzneimitteln wirksam zu bekämpfen. Deshalb könnten diese Themen aus der EU-Pharmastrategie herausgelöst werden: Österreich steht der Idee eines „Critical Medicines Act“ offen gegenüber. Rauch spricht sich für „zielgerichtete Anreize“ für die Pharmaunternehmen aus, wenn diese an „an konkrete und überprüfbare Bedingungen und wissenschaftliche Evidenz geknüpft ist“.
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