„Das oberste Ziel ist es von Anfang an gewesen, die Gesundheit der Menschen zu sichern, Arbeitsplätze zu retten, und zu schauen, dass der Standort möglichst gut durch die Krise kommt, damit wir danach möglichst schnell wieder hinausstarten können. Zu diesem Zweck, haben wir einen 38 Milliarden schweren Schutzschirm über Österreich aufgespannt, der bereits wirkt“, so Finanzminister Gernot Blümel bei der heutigen Pressekonferenz zur Sicherung von Standort und Beschäftigung. So ist unter anderem der Härtefallfonds bereits angelaufen. Hier können in der Phase 1 bis 1.000 Euro und in der Phase 2 insgesamt bis zu 6.000 Euro Unterstützung beantragt werden.
Neben dieser Soforthilfe stehen 15 Mrd. Euro für den Corona-Hilfsfonds zur Unterstützung jener Unternehmen, die massive Umsatzrückgänge haben, zur Verfügung. Die Unterstützung aus dem Corona-Hilfsfonds kann ab 8. April 2020 beantragt werden. „Wir haben damit ein Produkt geschaffen, das sicherlich einzigartig in Europa ist. Nach den Rückmeldungen, die wir von den Unternehmerinnen und Unternehmern bekommen, tun wir alles dafür den Standort gut durch die Krise zu bringen und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten“, so Finanzminister Blümel. Je nach Betroffenheit des Unternehmens, kann dabei ein Kredit bis zur Höhe eines Quartalsumsatzes beantragt werden. Von diesem Kredit muss dann ein Teil nicht mehr zurückgezahlt werden, nämlich bis zu 75% der Fixkosten und wertlos gewordenen Ware in dem Zeitraum. Die Betroffenheit durch Liquiditätsengpässe, Fixkosten und der Wertverlust von Waren sollen dadurch abgedeckt werden.
Der Corona-Hilfsfonds verfügt über zwei Instrumente: Das eine ist ein Garantieninstrument der Republik zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten, das 90% der Kreditsumme abdeckt. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden. „Die Voraussetzung dafür, dass man das beantragen kann, ist eine Geschäftstätigkeit in Österreich, der Liquiditätsbedarf in Österreich und die starke Begrenzung der Boni an Vorstände und keine Dividendenzahlung in diesem betroffenen Jahr“, so Finanzminister Blümel. Das zweite Instrument ist der Zuschuss für die Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 40% haben. Dieser Zuschuss ist jener Teil, der von dem beantragten Kredit nicht mehr zurückbezahlt werden muss. Je nach Betroffenheit sind auch die Fixkosten, die ersetzt werden und die verdorbene Ware von 25-75% zu ersetzen oder nicht mehr rückzahlbar. In die Fixkosten fallen unter anderem Miete, Strom, Gas, Zinsaufwendungen und verderbliche und saisonale Waren, die wegen der Coronakrise um zumindest 50% an Wert verloren haben.