In der heutigen Sitzung der Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) unter dem Vorsitz von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig wurden wichtige Beschlüsse für das öffentliche, solidarische Gesundheitssystem gefasst. Besonders hervorzuheben ist die abermalige Aufstockung der Mittel für die HPV-Catchup-Impfung für 21- bis 30-Jährige im Öffentlichen Impfprogramm um 5,9 auf insgesamt 25,4 Millionen Euro. Zudem wurde erstmalig ein bundesweit einheitliches Basisangebot für die Gesundheitshotline 1450 beschlossen, sodass in allen Bundesländern die gleichen Standards gelten werden.
„Prävention darf man nicht dem Zufall überlassen: Die HPV-Impfung ist zuverlässig und eine der wirkungsvollsten Maßnahmen im Kampf gegen von HPV-Viren verursachten Krebs. Wir wollen jungen Erwachsenen auch weiterhin die Möglichkeit bieten, diese wichtige Schutzimpfung in Anspruch zu nehmen und ihnen damit auch die Chance geben, Krebs zu verhindern“, betont Gesundheitsstaatssekretärin und Vorsitzende der Bundes-Zielsteuerungskommission, Ulrike Königsberger-Ludwig.
Im Juli 2024 wurde die kostenlose HPV-Nachholimpfaktion für Menschen vom 21. bis zum 30. Geburtstag gestartet. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die HPV-Nachholimpfaktion Ende Juni 2025 in der Bundes-Zielsteuerungskommission unter dem Vorsitz von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig für Erstimpfungen bis Ende 2025 und für die kostenlose Folgeimpfung bis Mitte 2026 verlängert.
Die Zahl der im e-Impfpass dokumentierten HPV-Impfungen bei 21- bis 29-Jährigen hat sich im Zeitraum zwischen 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 in etwa verneunfacht (188.748 Impfungen). Seit 1. Juli 2025 wurden in der angeführten Altersgruppe weitere 69.392 HPV-Impfungen im e-Impfpass eingetragen. Somit wurden insgesamt 258.140 HPV-Impfungen seit der befristeten Erweiterung der kostenlosen HPV-Nachhol-Impfaktion im e-Impfpass dokumentiert. Weiters erfreulich: Die Durchimpfungsraten mit den bis zum 30. Geburtstag empfohlenen zwei Impfungen konnten in der Zielgruppe von 7 % im Oktober 2023 auf 10 % im Oktober 2024 auf 22 % im Oktober 2025 erhöht werden.
Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass für die bereits erfolgten Erstimpfungen noch bis zum 30.6.2026 Zweitimpfungen fällig werden. Dadurch entsteht – zusätzlich zu den bereits beschlossenen 19,5 Millionen Euro, die von Bund, Ländern und Sozialversicherung aus den Finanzausgleichsmitteln bereitgestellt werden – ein weiterer Bedarf von 5,9 Millionen Euro, der in der heutigen B-ZK beschlossen wurde, um die Zweitimpfungen bis 30.6.2026 lückenlos gratis anbieten zu können. Damit werden insgesamt 25,4 Millionen Euro aus Finanzausgleichsmitteln für die kostenlose HPV-Impfung sichergestellt.
Karlheinz Kornhäusl, Vorsitzender der Gesundheitsreferent:innenkonferenz betont: „Wir dürfen Prävention nicht nur als Gesundheitsmaßnahme sehen, sondern auch als gesellschaftliche Verantwortung: Jeder verhinderte Krebsfall erspart Menschen Leid, stärkt die Versorgung und entlastet das Gesundheitssystem. Mit der HPV-Impfung haben wir eine Impfung gegen Krebs, sie schützt wirksam vor vielen Krebsarten. Die zusätzlichen Mittel die wir in der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen haben, stellen sicher, dass junge Erwachsene ihren vollständigen Impfschutz kostenlos abschließen können.“
Peter McDonald, Kuriensprecher der Sozialversicherungen, ergänzt: „Mit der Verlängerung der kostenlosen HPV-Impfung für alle Menschen bis 30 setzen wir weiterhin ein starkes Zeichen für Prävention. Junge Erwachsene profitieren besonders von diesem wirksamen Schutz, der nachweislich schwere Erkrankungen verhindert und die Gesundheit der Bevölkerung langfristig stärkt. Die hohe Nachfrage zeigt, dass das Angebot wirkt, aber auch, dass noch Potenzial besteht. Mit der Entscheidung, die kostenlose Catch-Up-Impfung weiter zu fördern, investieren wir gezielt in die Gesundheit junger Menschen – und damit nachhaltig in die Zukunft unseres Gesundheitssystems“.
Bundesweit einheitliche Standards für Gesundheitshotline 1450
Unnötige Wege und Wartezeiten vermeiden, ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen effizient nutzen und entlasten und Patient:innen zum „Best Point of Service“ lenken – das ist das erklärte Ziel der Gesundheitshotline 1450. Sie ist die erste Anlaufstelle, wenn es um Gesundheitsfragen geht oder Patient:innen unter akuten Symptomen leiden.
Bei der heutigen Bundes-Zielzielsteuerungskommission wurde daher der Beschluss gefasst, ein österreichweites Basis-Set an Leistungen zu definieren, das in allen Bundesländern flächendeckend angeboten werden soll. Egal wo man wohnt – ob in Vorarlberg, oder in Wien, ob in Niederösterreich oder in der Steiermark – wenn die Menschen in Österreich 1450 wählen, erhalten alle das gleiche Angebot: Eine Beratung mit entsprechenden handlungsleitenden Empfehlungen (Selbsthilfe, Apotheke, niedergelassener Bereich, Ambulanz), vervollständigt durch SMS-Versand. Zusätzliche Leistungen, etwa wie ein Terminservice oder die ärztliche Videokonsultation, sollen in Zukunft ebenfalls über die Gesundheitshotline 1450 vermittelt werden.
„Die Gesundheitshotline 1450 ist ein zentraler Baustein im öffentlichen, solidarischen Gesundheitssystem und steht für eine zukunftsorientierte und patient:innenfreundliche Gesundheitsversorgung in Österreich. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir gleiche Standards für alle Menschen in Österreich, unabhängig vom Wohnort und vom Einkommen!“, sagt Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Auch Karlheinz Kornhäusl, Vorsitzender der Gesundheitsreferent:innenkonferenz betont: „Mit einem österreichweit einheitlichen Basisangebot für 1450 setzen wir einen weiteren notwendigen Schritt: 1450 soll Ambulanzen entlasten, den niedergelassenen Bereich stärken und Patientinnen und Patienten zum richtigen Versorgungspunkt führen. Jede richtige Empfehlung zur richtigen Zeit hilft, Wartezeiten zu reduzieren, Wege zu vermeiden und die Versorgung dort zu stärken, wo sie am besten wirkt.“
Peter McDonald, Kuriensprecher der Sozialversicherungen, sagt abschließend: „Telemedizinische Angebote eröffnen die Chance, das gesamte System zu entlasten und die Qualität der medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten zu steigern, wenn sie richtig eingesetzt werden. Mit dem heutigen Beschluss, die Leistungen von 1450 österreichweit zu vereinheitlichen, schaffen wir mehr Transparenz und Servicequalität für die Versicherten, unabhängig ihres Wohnorts. Längerfristig müssen wir 1450 weiterdenken: es braucht ein zentrales Terminservice und die Möglichkeit für Telekonsultationen mit Ärztinnen und Ärzten. Nur so können wir die Patientinnen und Patienten zu den medizinisch sinnvollsten Leistungen lenken.“
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
Karin Zeiler
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