BMWFW: Mitterlehner/Mahrer: Neues Stiftungsrecht schafft Freiraum für Wissenschaft und Forschung

Spendenpaket schafft neuen Finanzierungsweg für Wissenschaft, Forschung und NGOs - Start einer gemeinnützigen Stiftung wird so einfach wie das Gründen eines Vereins

Auf Antrag von Vizekanzler und Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am Dienstag das neue Bundesstiftungs- und Fondsgesetz beschlossen. "Das Gründen einer gemeinnützigen Stiftung soll in Zukunft so schnell und einfach sein wie das Gründen eines Vereins. Damit wollen wir Innovationspotenziale freisetzen, die mehr Wachstum und Arbeitsplätze in Österreich ermöglichen", sagt Vizekanzler und Bundesminister Reinhold Mitterlehner: "Wir wollen die Forschungsinvestitionen durch den gemeinnützigen Sektor in den nächsten Jahren auf 100 Millionen Euro anheben. Damit können wir unsere Innovationskraft durch Wissenschaft und Forschung deutlich erhöhen."

Auch Staatssekretär Harald Mahrer sieht großes Potenzial im neuen Gesetz. "Dieses neue gemeinnützige Stiftungsgesetz ist zusammen mit einer Reihe von abgabenrechtlichen Anpassungen ein Meilenstein für eine aufblühende Stiftungslandschaft in Österreich. Unser Ziel war es, dass das bestehende Gesetz entbürokratisiert und vereinfacht wird. Dieses Gesetz wird Österreich nachhaltig pushen und rund 2.500 neue Jobs im Land schaffen", so Mahrer.

"Wollen uns Schweizer Stifter-Niveau annähern"
Eine aktuelle Studie der europäischen Kommission ("EUFORI" Studie, 2015) zeigt, dass die Forschung in Europa mit rund fünf Milliarden Euro jährlich allein durch gemeinnützige Stiftungen und Fonds finanziert wird.

"Das ist fast die Hälfte des Betrages, den die EU im Rahmen des aktuellen Investitionsprogramms 'Horizon2020' für Forschung ausgibt. Derzeit haben wir in Österreich jährliche Ausschüttungen gemeinnütziger Stiftungen im Ausmaß von 20-25 Millionen Euro, während es in der Schweiz 1,3 Milliarden und in Deutschland 15 Milliarden Euro jährlich sind. Wir wollen uns in den nächsten Jahren dem Schweizer Stifter-Niveau annähern, um einen Wachstumsturbo für Österreich auszulösen", hält Mahrer fest.

"Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Budgets, ist es richtig und wichtig neue Wege zu gehen, um Drittmittel zu lukrieren und zivilgesellschaftliches Engagement zu belohnen. Hier wollen wir nach internationalem Vorbild nachziehen und echte Wachstumsimpulse für die nächsten 10 - 20 Jahre generieren", so Mahrer. "Mit diesem Gesetz schaffen wir die rechtlichen Anreize, um zusätzliche Mittel für Wissenschaft, Forschung und NGOs zu ermöglichen. Damit geben wir diesen Einrichtungen zusätzliche Entfaltungsmöglichkeiten und mehr finanziellen Spielraum", ergänzt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Standort Österreich wird attraktiver
Das neue gemeinnützige Stiftungsgesetz gilt für Wissenschaft und tertiäre Bildung, Forschung, Soziales, Umwelt & andere Handlungsfelder. Neu hinzugekommen
ist die Spendenabsetzbarkeit für den Kunst & Kulturbereich.

"Mit dem neuen Gesetz machen wir Österreich für internationale NGOs und gemeinnützige Einrichtungen als internationaler Standort attraktiver", betont Mitterlehner. Aufgrund fehlender Rahmenbedingungen hat Österreich bisher eine nur in Ansätzen vorhandene gemeinnützige Stiftungslandschaft, die in Wissenschaft, Forschung, Soziales, etc. investiert. Bisher sind Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen steuerlich nicht absetzbar. Spenden aus vermögenden Privatstiftungen sind meist mit 25 Prozent besteuert. "Das neue Gesetz nimmt wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich vor", so Mahrer.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Die Gründung einer Stiftung gilt nach Bestätigung der Gemeinnützigkeit innerhalb von sechs Wochen nach der Anmeldung als genehmigt, wenn sie nicht untersagt wird. Auf einen ausdrücklichen Genehmigungsbescheid muss nicht mehr gewartet werden.
- In weiterer Folge wird die Behördenaufsicht reduziert, indem zum Beispiel Investitionsentscheidungen ohne Behördeneinbindung getroffen werden können. Davon werden Organisationen profitieren, die über Stiftungen Gelder einwerben wollen und aus den Erträgen Projekte finanzieren (z.B.: Modell der Universitätsstiftung).
- Die Zivilgesellschaft bekommt eine alternative, schlankere Organisationsform neben dem Vereinsrecht. Die steuerliche Absetzbarkeit wird auf Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen ausgeweitet.
- Auch Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen können in Zukunft abgesetzt werden. Voraussetzung wird allerdings sein, dass die betreffende Einrichtung bereits eine Förderung durch Bund oder Land erhält.
- Die Einschränkung, dass Spenden nur dann absetzbar sind, wenn die einwerbende Organisation direkt tätig wird, entfällt. Zukünftig können Gelder auch an eine operative Organisation weitergegeben werden.
- Gemeinnützige Vereine und Stiftungen müssen zum Beispiel nicht mehr selbst Wissenschaftler anstellen, sondern können Gelder an spendenbegünstigte Institutionen weitergeben, die ohnedies schon operativ tätig sind.

Link zur "EUFORI"-Studie: euforistudy.eu/results/

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