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en.co.tec Akademie: Kurz-Seminar: RECHT kompakt: KI-Kompetenz lt. KI-Verordnung (AI Act der EU) - 10% Rabatt für Interessierte aus unserem Netzwerk

Nachdem das In-Kraft-Treten der KI-Verordnung (AI Act der EU) am 1. 8. 2024 für einige Aufregung gesorgt hatte, kehrte bald Ruhe ein – „Wir können uns noch Zeit lassen“, so das Motto. Und tatsächlich setzt die Geltung der Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Jahren 2025 bis 2027 ein; für manche Anpassung bleibt noch Zeit.

 

Wesentliche Neuerungen des AI Acts der EU gelten aber bereits seit 2.2.2025.

  • Das Verbot gewisser KI-Praktiken im Sinne von Artikel 5 KI-VO entfaltet seine Wirkung.
  • Bezüglich aller übrigen KI-Systeme ist seit 2.2.2025 eine sogenannte „KI-Kompetenz“ von Unternehmen sicher zu stellen.
  • Medizinprodukte können in den Anwendungsbereich der KI-VO fallen und entsprechende Verpflichtungen nach sich ziehen.
  • Intelligente Medizinprodukte mit KI-Funktionalität sind im Regelfall sogar Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne der KI-VO und erfordern langfristig zusätzliche Schutzmaßnahmen (bspw „menschliche Aufsicht“) und zusätzliche KI-Kompetenz.

Seminar-Inhalt

  • Hintergrund und Überblick über den AI Act der EU
  • Verbot gewisser KI-Praktiken gemäß Artikel 5 der KI-VO und deren Auswirkungen auf Unternehmen.
  • Was bedeutet KI-Kompetenz: Definition und Bedeutung von KI-Kompetenz für Unternehmen. Dazu gehören die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und Risiken zu minimieren.
  • Verpflichtete Personen: Wer muss über KI-Kompetenz verfügen? Dazu zählen Personal, freie Dienstnehmerinnen und Werkvertragsnehmerinnen sowie Personen bei Dienstleister*innen.
  • Hochrisiko-KI-Systeme: Besondere Anforderungen an intelligente Medizinprodukte mit KI-Funktionalität und die Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen wie menschliche Aufsicht.
  • Risikomanagement und Datenschutz: Strategien zur Minimierung von Risiken, Diskriminierung und Datenschutzproblemen bei der Nutzung von KI-Systemen.
  • Q&A

Ihre Trainerin

Dr.in Ingrid Jez ist langjährige Juristin mit Schwerpunkt im Medizin- und Gesundheitsrecht (inkl Datenschutzrecht) und hat sich diesbezüglich zuletzt auf rechtliche Aspekte von Digitalisierung und KI spezialisiert. Zum LinkedIn-Profil: https://www.linkedin.com/in/ingrid-jez-755069178/