Die Tätigkeit der Pharmareferent:innen ist durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt und erfordert daher den Nachweis der Qualifikation durch eine Prüfung.
Staatsangehörige aus anderen EWR-Vertragsstaaten mit einem entsprechenden Befähigungsnachweis müssen vor Ausübung der Tätigkeit als Pharmarefent:in in Österreich, eine Prüfung über „grundlegende Vorschriften des österreichischen Arzneimittelwesens“ vor der Pharmareferentenprüfungskommission erfolgreich abgelegen.
Unsere innovative Ausbildung wurde gemeinsam mit langjährig erfahrenen Industrieexpert:innen konzipiert und vermittelt auf Basis der PHARMIG Skriptenreihe 2021 die für die Prüfung relevanten Inhalte.