Wirtschaftsagentur: Sachgüteraktion 2012

Die Sachgüteraktion 2012 (De-minimis-Förderung) richtet sich an Unternehmen des Sachgüterbereichs gemäß Statistik Austria.

Hierzu gehören die Unternehmen folgender Abschnitte des ÖNACE-Codes 2008:

  • Abschnitt B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden)
  • Abschnitt C (Herstellung von Waren)
  • Abschnitt D (Energieversorgung)
  • Abschnitt E (Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen)


Ziel der Förderung ist es, die Umsetzung von investitionsbezogenen innovativen Wachstumsprojekten sowie die Gründung in den genannten Bereichen zu unterstützen.Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt 35 Prozent, der maximale Förderbetrag ist mit 100.000 Euro pro Projekt gedeckelt.

Wer wird gefördert?
Bestehende Unternehmen des Sachgüterbereichs (bzw. Unternehmen in Gründung mit geplantem Schwerpunkt im Sachgüterbereich) mit einer Betriebsstätte in Wien oder mit geplantem Aufbau einer Betriebsstätte in Wien.

Was wird gefördert?
Die Förderung unterstützt innovative Investitionen der folgenden Bereiche:

  • Bauliche Infrastruktur Maschinen und maschinelle Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Erwerb von Patenten, Lizenzrechten, Know-How
  • Zugekaufte Beratungsleistungen
  • Schulungen
  • Personalkosten


Arbeitsplatzbonus
Für jeden im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben neu geschaffenen Arbeitsplatz werden 2.000 Euro als zusätzlicher Arbeitsplatzbonus vergeben.
 

Frauenbonus
Eine Prämie von 2.000 Euro wird ausgezahlt, wenn das zur Förderung eingereichte Projekt nachweislich von einer dafür qualifizierten Frau geleitet wird.
 
Wie wird gefördert?
Für diese Förderaktion stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt maximal 35 Prozent der förderbaren Kosten. Die maximale Förderungshöhe je Projekt liegt bei 100.000 Euro.
 
Wann wird gefördert?
Um eine kontinuierliche Einreichung zu ermöglichen, wird die Förderaktion in zwei Einreichperioden gesplittet. Förderbare Projekte können von 1. Jänner bis 16. April 2012 sowie vom 17. April bis 1. Oktober 2012 eingereicht werden. Die Förderung wird in beiden Perioden nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben. Die Auszahlung der zugesagten Förderungen erfolgt mit Endabrechnung des Projektes. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Akontos.

Weitere Informationen unter: http://www.wirtschaftsagentur.at/foerderung/foerderprogramme/sachgueteraktion_2012/

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