ÖAW: Kritik an Entwurf für neues Tierversuchsgesetz

Nachteile für Forschungsstandort Österreich und biomedizinische Grundlagenforschung befürchtet

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) äußert Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf zum neuen Tierversuchsgesetz. Hauptkritikpunkte sind die Erschwerung der biomedizinischen Grundlagenforschung und der mögliche Verlust des geistigen Eigentums. Dies führt zu einer
Benachteiligung österreichischer Forscher(innen) im internationalen Wettbewerb und zur Hemmung des medizinischen Fortschrittes in Österreich.

Die ÖAW befürchtet einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für die Österreichische biomedizinische Forschung, sollte das Tierversuchsgesetz in der vorgesehenen Form in Kraft treten. Der neue Gesetzesentwurf fordert, bereits in der Antragsphase „den Versuchsablauf jedes Tierversuches zu
veröffentlichen, um eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen“. Für die unter internationalem Wettbewerbsdruck stehenden Forscher(innen) ist dies inakzeptabel, weil damit die Möglichkeit des Verlustes des geistigen Eigentums besteht.

Bei einer derartigen Regelung wird es zudem in einigen Forschungsbereichen nahezu unmöglich, hochrangige und erfolgreiche Forscher(innen), welche die österreichische Forschungslandschaft mit ihrer Expertise bereichern können, aus dem Ausland nach Österreich zu berufen.

Ein weiterer Kritikpunkt der ÖAW ist, dass sich zukünftig die Kontrolle der Behörden nicht auf die Eingriffe am Tier selbst beschränkt, sondern dass von der Behörde festgestellt werden soll, ob ein medizinisches Ziel den dafür notwendigen Tierversuch rechtfertigt.

Viele Beispiele zeigen, dass Tierversuche für wissenschaftliche Erfolge als Grundlagen wirkungsvoller Behandlungen von Patient(inn)en unersetzbar sind.

Die ÖAW als die führende Trägerin außeruniversitärer Grundlagenforschung spricht sich daher für eine sachliche Bearbeitung des Themas aus, bei der neben ethischen Aspekten des Tierschutzes medizinische und wirtschaftliche Argumente berücksichtigt werden müssen. Das Ziel muss sein, auch
in Zukunft erstklassigen medizinischen Fortschritt zu ermöglichen und Österreich weiterhin als attraktiven Forschungsstandort zu erhalten.

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