BMSGPK: e-Rezept ab 2023 für alle Medikamente verfügbar

Elektronische Verordnung auch für Verhütungsmittel und andere Privatrezepte

Ab dem Frühjahr 2023 können auch Privatrezepte mit dem e-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Davon betroffen sind alle privat zu bezahlenden Medikamente wie beispielsweise Verhütungsmittel. Ärztinnen und Ärzte können dann sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen - unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden. Patientinnen und Patienten können ihre Medikamente künftig ohne Vorlage eines Papierrezepts mit der e-Card in Apotheken abholen. Die nötige Gesetzesänderung wird am 7. Dezember im Gesundheitsausschuss des Parlaments behandelt. ****

Privatrezepte werden – auch von Kassenärztinnen und Kassenärzten – für Arzneimittel ausgestellt, deren Kosten nicht von der Krankenversicherung erstattet werden. Der häufigste Anwendungsfall ist die Verordnung der Pille zur Empfängnisverhütung. Auch in der Kindermedizin werden oft privat zu bezahlende Medikamente verordnet, wie zum Beispiel fiebersenkende Mittel.

“Mit dem e-Rezept gehen wir einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. In Zukunft haben alle Anwender:innen ihre Rezepte an einem Ort gesammelt - eine weitere Erleichterung für Patientinnen und Patienten”, zeigt sich Gesundheitsminister Johannes Rauch erfreut.

„Das e-Rezept ist ein gutes Beispiel für Digitalisierung mit Nutzen. Wo man früher noch einen Zettel mit einem Rezept brauchte, genügt in Zukunft die e-Card. Das spart Aufwand und Zeit. So hilft Digitalisierung, die Verwaltung zu vereinfachen und sie zu den Menschen zu bringen“, so Staatssekretär Florian Tursky.

Ab dem Frühjahr werden neben Kassenrezepten auch Privatrezepte in die e-Medikation aufgenommen, sofern die versicherte Person an ELGA teilnimmt. Damit ist die Medikamentenhistorie in ELGA vollständig abgebildet. Elektronische Privatrezepte können dann genauso wie elektronische Kassenrezepte mit der e-card in den Apotheken eingelöst werden. Alternativ kann der Code des e-Rezepts von einem Ausdruck gescannt werden.

Kein Abstempeln am e-Rezept Ausdruck

Sieht ein Privatrezept vor, dass Medikamente mehrfach abgegeben werden können, wird jede Abgabe elektronisch gespeichert. Sie muss nicht mehr am Papierausdruck vermerkt werden. Anders als beim Kassenrezept können mit dem e-Privatrezept einzelne Verordnungen in verschiedenen Apotheken eingelöst werden. e-Privatrezepte können in den Apotheken nicht in Kassenrezepte umgewandelt werden. Die Entscheidung, ob ein Privat- oder Kassenrezept ausgestellt wird, liegt bei der Ärztin und dem Arzt.

Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte können mit dem e-Rezept Service Kassen- und Privatrezepte ausstellen. Voraussetzung dafür ist ein Anschluss an das e-card System sowie einen Rezepturrechtsvertrag mit einer Krankenkasse.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
pressesprecher@sozialministerium.at
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