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FFG: 7. BRIDGE Ausschreibung startet - Deadline: 27. 3. 2008

Im Rahmen der 7. BRIDGE Ausschreibung sollen Projekte mit überwiegendem Grundlagenforschungscharakter gefördert werden, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung bezieht sich auf Einzelprojekte, und ist offen für alle Forschungsthemen. Das jährliche Budget beträgt EUR 5 Mio.

Innerhalb des Programms BRIDGE werden 2 Förderschienen (Brücke 1 und Brücke 2) angeboten, die sich durch den Grundlagenforschungsanteil und durch die Förderintensität unterscheiden:

Brücke 1
Der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. beim Forscher. Die Unternehmen als mögliche Umsetzer der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben. Maximale Förderhöhe: 75 %

Brücke 2
Ein wesentlicher Teil der Projektarbeiten liegt nach wie vor beim wissenschaftlichen Partner (mind. 30 %). Die Unternehmen sind jedoch durch eigene Sach- und Arbeitsleistungen in höherem Ausmaß in das Projekt eingebunden. Maximale Förderhöhe: 60 %.

Antragsberechtigte:
AntragstellerInnen können Forschungsinstitute, Firmen oder auch EinzelforscherInnen sein. Das Konsortium muss aus mindestens zwei Partnern (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen.

Kplus- und K_ind-Zentren (COMET) sowie CD-Labors sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Thema der Grundlagenforschung handeln (die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen); auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind. Die Qualifikation auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und zur projektspezifischen Grundlagenforschung muss nachgewiesen werden. FWF-geförderte einschlägige Vorprojekte sind anzugeben.

Projektdauer:
maximal 36 Monate

Einreichung:
Projektanträge können nach Veröffentlichung einer entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Projekteinreichung ist ab der 7. Ausschreibung ausschließlich via eCall möglich. Zusätzlich zur elektronischen Einreichung via eCall ist ein unterschriebener Antrag sowie eine Kopie an die FFG, Basisprogramme zu übermitteln.
Ende der Einreichfrist: 27.03.2008

Evaluierung:

Die Evaluierung der Projekte ist innerhalb von circa 10 Wochen nach Einreichschluss geplant.
Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe FachbegutachterInnen mit einer entsprechenden Qualifikation im jeweiligen Bereich der Grundlagenforschung vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch ExpertInnen der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Beachtung der beiden vorausgegangenen Fachbegutachtungen (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen Beirat, der für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet wurde.

Die Vergabesitzung findet am 26. Juni 2008 statt.

HINWEIS: Eine 8. Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Juni 2008.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen vgl. www.ffg.at

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