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Biodiversitätsrat fordert: Intakte Natur muss politische Priorität werden

Ein Regierungsprogramm ohne Biodiversität ist kein Zukunftsplan - der Schutz unserer Lebensgrundlagen braucht endlich Priorität. Die ernüchternde Bilanz des Österreichischen Biodiversitätsrats (ÖBDR) zur nationalen Situation der biologischen Vielfalt: In keinem der bewerteten Bereiche konnte eine Verbesserung festgestellt werden, sondern die aktuelle Publikation des Barometers der Biodiversitätspolitik weist erstmals keine einzige „grüne Ampel“ mehr auf.

Der Österreichische Biodiversitätsrat (ÖBDR) legt ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung mit dem aktuellen Barometer der Biodiversitätspolitik eine fundierte Bewertung der bisherigen Umwelt- und Naturschutzpolitik vor. Anhand von 5 Kernforderungen zum Schutz der Biodiversität in Österreich mit 23 Unterpunkten analysierten die Expert:innen das Regierungsprogramm und die bisherigen politischen Aktivitäten im Hinblick auf ihren Beitrag zur Bewältigung der Biodiversitätskrise.

Folgende zentrale politische Handlungsfelder wurden bewertet: Schutzgebietsmanagement, Renaturierung, Flächenverbrauch, Landwirtschaft, Umweltbildung, Finanzierung, rechtliche Rahmenbedingungen und strategische Zielsetzungen.

Zum leichteren Verständnis der komplexen Sachverhalte auf einen Blick wird der aktuelle Status in den fünf Kernbereichen anhand eines Ampelsystems dargestellt sowie die jeweiligen Entwicklungstrends ausgewiesen. Das aktuelle Barometer zieht jedoch eine ernüchternde Bilanz: Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung ist in keinem der fünf Bereiche eine Verbesserung festzustellen. Vielmehr gibt es erstmals seit dem Erscheinen des Barometers im Jahr 2019 keine einzige „grüne Ampel“ mehr. Aus Sicht des ÖBDR – ein Gremium aus 22 führenden Biodiversitätsexpert:innen – besteht dringender Handlungsbedarf. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, Biodiversität als strategische Querschnittsmaterie zu verankern und rasch konkrete Maßnahmen zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen vorzulegen.

Alle im Folgenden zitierten Wissenschafter:innen sind Mitglieder des Leitungsteams des Biodiversitätsrats.

Kernforderung 1: Schutz für Arten und Lebensräume 

Biodiversität bildet die Grundlage für Ernährungssicherheit, Gesundheit, wirtschaftliche Stabilität und Lebensqualität. Ihr Erhalt ist damit eine zentrale Zukunftsfrage für Österreich. Die Sicherung von arten- und strukturreichen Lebensräumen entscheidet maßgeblich darüber, wie widerstandsfähig unsere Gesellschaft und Wirtschaft gegenüber Krisen und Umweltveränderungen bleiben.

Ohne strukturelle Reformen, verbindliche Zielvorgaben und ausreichende finanzielle Mittel kann der anhaltende negative Trend nicht gestoppt werden. Die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, die Reduktion des Bodenverbrauchs und die Stärkung biodiversitätsfördernder Landnutzung erforderten entschlossenes Handeln. Biodiversität ist keine Randfrage der Politik, sondern Grundlage für Ernährungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität und damit eine zentrale Zukunftsfrage für Österreich.

Univ.-Prof. Franz Essl, Wissenschaftler des Jahres 2022, Universität Wien: „Die Umweltpolitik der neuen Bundesregierung ist bislang enttäuschend. Im Umweltbereich wurden massive finanzielle Kürzungen durchgeführt, die zum weiteren Verlust der Artenvielfalt beitragen. Eine rasche Kurskorrektur ist nötig – um die Grundlagen für Gesellschaft und Wirtschaft zu erhalten.“

Kernforderung 2: Nationale Verantwortung und internationale Verpflichtungen 

Trotz der schwierigen Budgetsituation Österreichs und der Notwendigkeit von Sparmaßnahmen ist es aus Sicht des ÖBDR ein falsches Signal, am notwendigen Schutz der Biodiversität zu sparen. Die Auswirkungen finanzieller Kürzungen in diesem Bereich werden für die Bevölkerung unmittelbar spürbar sein und mittel- und langfristig in Österreich weitaus höhere finanzielle, gesundheitliche und soziale Belastungen zur Folge haben. Der ÖBDR warnt davor, dass Österreich ohne rasche politische Kurskorrektur seine nationalen und europäischen Verpflichtungen im Bereich des Natur- und Artenschutzes verfehlen wird. 

Univ.-Prof. Andreas Tribsch, Universität Salzburg: „Bereits beschlossene Maßnahmen bleiben hinter ihren Zielen zurück, konkrete Zielsetzungen, verbindliche Maßnahmen und eine gesicherte Finanzierung fehlen weitgehend. Um internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden, sind ein nationales Biodiversitätszentrum und akkordiertes Monitoring dringend notwendig.“

Kernforderung 3: Natur als Leitprinzip politischer Entscheidungen 

Die Regierung muss den Wert der Natur als zentrale Grundlage menschlichen Wohlergehens anerkennen. Entscheidend dafür sind transparente und verbindliche Beteiligungsprozesse, die Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft sowie weitere relevante Akteurinnen und Akteure auf Basis gesetzlicher Vorgaben bei der Entwicklung und Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen einbinden. 

Univ.-Prof.in Alice Vadrot, Universität Wien: „Die aktuelle Bundesregierung sollte Beteiligungsmöglichkeiten wie etwa bei der Renaturierung konsequent nutzen und bewährte Maßnahmen der Vorgängerregierung weiterführen, um Planungssicherheit und Kontinuität in der Biodiversitätspolitik zu gewährleisten.“

Kernforderung 4: Bildungsoffensive für Naturkompetenz 

Der kontinuierliche Verlust der biologischen Vielfalt erhöht den Bedarf an qualifizierten Fachkräften in Forschung, Entwicklung und Praxis. Der ÖBDR fordert daher ein eigenes Programm zur Biodiversitätsforschung, das langfristig Forschungsarbeit in den Bereichen Monitoring, genetischer Diversität sowie Datenmanagement finanziert. 

Ao. Univ.-Prof.in Irmgard Greilhuber, Universität Wien: „Biodiversität bleibt ein politisches Randthema: Österreich verpasst Reformen in Forschung und Bildung. Trotz vereinzelter Reformsignale bleibt Biodiversität in Österreichs Forschungs- und Bildungspolitik weiterhin ein blinder Fleck: Es fehlen ein nationales Forschungsprogramm, institutionelle Strukturen, wirksamer Wissenstransfer und eine zeitgemäße Bildungsoffensive – ein deutliches Zeichen für mangelndes Problembewusstsein und fehlenden politischen Umsetzungswillen.“

Kernforderung 5: Grüne Infrastruktur strategisch ausbauen 

Die neue EU-Wiederherstellungsverordnung ist ein Meilenstein für den Naturschutz in Europa. Die Umsetzung dazu hat von den Mitgliedstaaten zu erfolgen. Folgende Maßnahmen würden sowohl zum Klimaschutz beitragen als auch ein verbessertes Haushaltsmanagement des Wassers und eine verbesserte Nahrungssicherheit schaffen: 

Erstens: Umsetzung der internationalen Vorgabe von 10 Prozent streng geschützter Flächen in Österreich durch eine Erweiterung der Nationalparke und Schutzgebiete. 

Zweitens: Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit Ländern, Gemeinden sowie allen relevanten Landnutzenden, auch außerhalb von Schutzgebieten, ausrollen und in ein flächendeckendes Netzwerk aus biodiversitätsfreundlich bewirtschafteten Landwirtschafts-, Wald- und Wasserflächen integrieren. 

Priv.-Doz. Johannes Rüdisser, Universität Innsbruck: „Österreich fördert Biodiversität, aber noch immer zu zaghaft, zu kleinflächig und zu widersprüchlich. Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung gibt es nun erstmals einen verbindlichen Rahmen, um ökologische Infrastruktur langfristig und strategisch zu planen. Ob daraus eine Erfolgsgeschichte und tatsächlich die erfolgreiche Kehrtwende im Naturschutz wird, entscheidet sich in der nationalen Umsetzung.“ 

Pressekontakt: 

Koordinationsstelle des Österreichischen Biodiversitätsrates
Dr.in Margarita Hartlieb 
margarita.hartlieb(at)donau-uni.ac.at 
0699 19931820 

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