Bisher steht die Nutzung entsprechender Daten nicht auf der politischen Agenda. „Es ist zu hinterfragen, ob die Nichtnutzung ohnehin bereits vorhandener Daten ethisch noch vertretbar ist. Öffentlich finanzierte Einrichtungen, die diese Daten besitzen, müssen sie zugänglich machen“, sagt Huber. Wesentlich sei, der Bevölkerung den Nutzen der Verwendung von Gesundheitsdaten näher zu bringen. Auch dürfe der Datenschutz nicht zum Hemmschuh werden, sondern müsse selbstverständlicher Bestandteil im Datenmanagement sein, so Huber.
Es muss gemeinsames Selbstverständnis aller Stakeholder im Gesundheitswesen werden, die planmäßige, qualitätsgesicherte und selbstverständlich dem Datenschutz entsprechende Anwendung solcher Daten zu leben. Nur auf Basis gesicherter Gesundheitsdaten können Ergebnis-Qualitätsparameter festgelegt und Maßnahmen in der Patientenversorgung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Pharmig: Datenverfügbarkeit als Chance begreifen Nutzung von Gesundheitsdaten im Bundeszielsteuerungsvertrag verankern. Vorhandene Daten öffentlich zugänglich machen.
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