Österreichisches Patentamt: 17 auf einen Streich: So geht das neue EU-Einheitspatent

Das EU-Einheitspatent kommt im zweiten Halbjahr 2022 und jede:r soll einen einfachen Zugang dazu bekommen. Das möchten das Klimaschutzministerium und das Österreichische Patentamt. „Es gilt das Motto ‚Start Big‘. Das Einheitspatent kommt nächstes Jahr für 17 Mitgliedsstaaten. Im Vollausbau können es dann 24 werden“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Wir helfen KMUs, jungen Unternehmen und allen Forschenden auf den Sprung zum neuen europäischen Einheitspatent. Wir checken Ihre Erfindungen, beraten und begleiten Sie, wenn Sie mit dem Einheitspatent groß durchstarten möchten“, sagt Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamtes. Ebenfalls in Österreich werden allfällige Patentstreitigkeiten verhandeln. In Wien wird dafür eine eigene lokal Kammer eingerichtet, die vom Österreichischen Patentamt betreut wird.

Die sechs wichtigsten Fragen zum Einheitspatent

  • Ab wann kann ich ein Einheitspatent bekommen? Einheitspatente werden voraussichtlich ab August 2022 erteilt. Innovationen, die gestern entwickelt und heute zum Patent angemeldet werden, könnten also schon bald ein Einheitspatent werden.
  • Wie viel wird das Einheitspatent kosten? Ein Einheitspatent wird durchschnittlich rund € 5.600 kosten. Statt einer Gebühr für jedes Land, in dem der Patentschutz angestrebt wird, gibt es beim Einheitspatent nur eine einzige Gebühr für alle teilnehmenden Staaten. Zum Vergleich: Bisher konnten Erfinder:innen zum gleichen Preis ihre Erfindung nur in vier Ländern schützen, mit dem Einheitspatent in 17.
  • Ist die ganze EU beim Einheitspatent dabei? Zu Beginn werden 17 Länder dabei sein: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. In diesen Ländern gilt das Einheitspatent. Im Vollausbau können es bis zu 24 Mitgliedsstaaten werden.
  • In welche Sprachen muss man das Einheitspatent übersetzen lassen? Das Einheitspatent kann, wie das bisherige europäische Bündelpatent, in Deutsch, Englisch oder Französisch angemeldet werden. Während einer Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren müssen alle Einheitspatente ins Englische oder in eine weitere Amtssprache der EU übersetzt werden. Danach meldet man nur noch in einer Amtssprache der EU an und es ist keine weitere Übersetzung mehr nötig.
  • Wie kommt man zu einem Einheitspatent? Das Einheitspatent muss beim Europäischen Patentamt angemeldet werden und wird dann auch von diesem erteilt.
  • Welche Unterstützung bekommen Unternehmen und Forschende, die ein Einheitspatent anmelden wollen, beim Österreichischen Patentamt? Das Österreichische Patentamt unterstützt bei der Entscheidung über den neuen Weg zum Patentschutz in Europa mit einer Informationsoffensive ab dem Frühjahr 2022 und natürlich gilt auch beim neuen Einheitspatent: Der beste Weg zum Schutz beginnt mit einer professionellen Recherche beim Österreichischen Patentamt. Sie bekommen eine professionelle Einschätzung, ob Ihre Erfindung neu und patenttauglich ist. Das Patentamt berät und begleitet KMU, Start Ups und Forschende, um ihnen einen sicheren Weg zur Internationalisierung zu ermöglichen.

30-jährige Reise

Der Nationalrat hat am 19.11.2021 das Protokoll zum Einheitspatentgericht einstimmig beschlossen. Heute, Donnerstag, den 2.12.2021, wurde es auch im Bundesrat ratifiziert. Das ist die letzte Etappe in einer mehr als 30-jährigen Reise, die Österreich gemeinsam mit anderen EU-Ländern angetreten ist. Das nun beschlossene Protokoll (Protokoll zur vorläufigen Anwendung notwendiger Bestimmungen aus dem Vertrag für das Einheitspatentgericht) sieht vor, dass die Vorbereitungen für das Einheitspatentgericht starten. In Wien wird eine lokale Kammer des Einheitspatentgerichts eingerichtet, sodass österreichische Beklagte jedenfalls ihr Patent vor Ort verteidigen können, aber auch gegen im Inland aufgetretene Rechtsverletzungen vorgehen können. Die zentralen Kammern dieses neuen internationalen Gerichtes sollen in Paris und München entstehen. Ursprünglich war auch eine zentrale Kammer in London vorgesehen. Das Vereinigte Königreich ist aber nach dem Brexit nicht mehr beim Einheitspatent dabei.

Service: https://www.patentamt.at/einheitspatent

Die inhaltliche Verantwortung für diesen Beitrag liegt ausschließlich beim Aussender. Beiträge können Vorhersagen enthalten, die auf Erwartungen an zukünftige Ereignisse beruhen, die zur Zeit der Erstellung des Beitrags in Aussicht standen. Bitte verlassen Sie sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen.

Als Life Sciences Organisation mit Sitz in Wien möchten Sie, dass LISAvienna auf Ihre News und Events hinweist? Senden Sie uns einfach Ihre Beiträge an news(at)lisavienna.at.