Unter dem Titel „Innovationstreiber in der Life-Science-Branche“ widmete sich das diesjährige NCP-IP World IP Day Event in mehreren Impulsvorträgen und einer Podiumsdiskussion wichtigen Fragen rund um den Schutz geistigen Eigentums in der Life Science Branche. Im Besonderen stand die Frage der verbesserten Verwertung von Innovationen vor einem sich wandelnden wirtschaftlichen und regulatorischen Umfelds auf der Agenda. Erweiterte Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Künstliche Intelligenz und Machine Learning eröffnen für die Branche neue Möglichkeiten, aber stellt sie auch vor teils noch unbekannte Herausforderungen. Auch die Einbindung neuer (kollaborativer) Partner in die Life Science Forschung könnte die Branche nachhaltig beeinflussen. Auch die Rolle von Standardisierung in der Life Sciences Innovationskette wurde diskutiert.
Die Veranstaltung zum World IP Day wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) vom NCP-IP, der nationalen Kontaktstelle für geistiges Eigentum im offenen Wissenstransfer, organisiert. Die operative Umsetzung der Veranstaltung erfolgte durch die aws. Gastgeber war die Industriellenvereinigung (IV).
Life Science Bereich nimmt Vorreiterrolle ein
Der Life Science Sektor ist seit jeher Vorreiter, wenn es um den Schutz von Innovationen und die optimale Verwertung von Wissen, Einhaltung von Standards und die erfolgreiche Überführung von Forschungsergebnissen auf den Markt geht.
„In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt und uns vor große komplexe Herausforderungen stellt, ist das Zusammenwirken möglichst vieler Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen und privaten Einrichtungen insbesondere auch in den Life Sciences als eine Schlüsseltechnologie unerlässlich. Die Optimierung der Rahmenbedingungen für einen effizienten Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die weitere Erhöhung von akademischen Spin-offs sind daher wichtige Schwerpunkte des BMBWF. Gleichzeitig stellen wir damit sicher, dass die EU Empfehlung zur Wissensvalorisierung in Österreich bestmöglich umgesetzt und das Vertrauen in Wissenschaft und Forschung weiter gestärkt wird“, so Sektionschefin Barbara Weitgruber, BMBWF.
Sektionsleiterin Henriette Spyra vom BMK hob die Wichtigkeit des Transfers von Forschungsergebnissen und Erfindungen in die Anwendung hervor. Zudem ist der Innovationsschutz hierbei von hoher Bedeutung: „Dadurch können die Kosten und die im Technologiebereich oft hohen Risiken der Entwicklung, über die Vermarktung der geschützten Innovationen abgegolten werden. Diese Perspektive ist einer der zentralen unternehmerischen Anreize aus Forschungserkenntnissen Geschäftsmodelle und Innovationen zu entwickeln. Gerade in den Life Sciences spielt geistiges Eigentum eine zentrale Rolle. Spannend ist hier vor allem, dass der relativ hohe Frauenanteil in der lebenswissenschaftlichen FuE dazu führt, dass wir in den Life Sciences deutlich mehr Erfinderinnen sehen als in den anderen Anwendungsfeldern. Im Bereich Chemie - hier vor allem bei Biotechnologie, Pharmazie, Nahrungsmittel und Organischer Chemie - liegt der Frauenanteil an Patenten in Österreich immerhin bei 17,4 %.“
Sektionschef Florian Frauscher, Sektion Wirtschaftsstandort, Innovation und Internationalisierung im BMAW, erwähnte die Bedeutung der Life Science Branche für den Wirtschaftsstandort Österreich: „Der Schutz des geistigen Eigentums ist besonders in der Life Science Branche entscheidend für zukünftige Innovationen und für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts. Der Life Science Sektor trägt als wichtige Branche in Österreich aktiv dazu bei. Hierzulande gibt es rund 1.000 Unternehmen, die mehr als 60.000 Personen beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von über EUR 25 Mrd. erwirtschaften.“
„Geistige Schutzrechte bilden die Basis für gelungenen und effizienten Wissens- und Technologietransfer, gleichzeitig aber auch für mehr Unternehmensgründungen. In Österreich arbeiten mehr als 28 % der Menschen in schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen und erbringen etwa 42 % des BIP. Dadurch wird deutlich, dass Schutzrechte einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort leisten. Als aws begleiten wir auch Life Science Unternehmen und Gründungsinteressierte von der ersten Idee bis zum internationalen Markterfolg mit finanzieller Förderung oder Beratung bei der Entwicklung tragfähiger IP-Strategien“, so die aws Geschäftsführung Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.
„Die Life Sciences bilden nicht nur eine wesentliche Basis für innovative Produkte und Therapien im Bereich der Gesundheit, sondern sie liefern unter anderem auch Lösungen für Herausforderungen im Zusammenhang mit Klima, Umwelt und Ressourcenmanagement. Sie umfassen Schlüssel- und Querschnittstechnologien, die viele unserer Lebensbereiche deutlich verbessern. Forschende Unternehmen im Life Science Bereich stehen vor der Herausforderung besonders langer und kostenintensiver Entwicklungsphasen. Das erfordert nicht nur einen langen Atem, sondern es müssen gerade hier langfristige Schutzstrategien sichergestellt werden. Gleichzeitig müssen Life Science Unternehmen in vielen Fällen auf ein gut kommunizierendes Ökosystem mit engen Kooperationen und strategischen Partnerschaften setzen, um neue Innovationen umzusetzen. Gemeinsam kann mehr erreicht und gegenüber dem globalen Wettbewerb an Stärke gewonnen werden. Die Zusammenarbeit zwischen Leitbetrieben, jungen Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Investoren ist daher im Bereich der Life Sciences ein wesentlicher Bestandteil und kann ganz klar als Role Model dienen,” betont Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung.
Neue breitere EU-Vorgaben im Bereich Wissensvalorisierung
Europa ist gut in der Forschung, hinkt aber in der Übersetzung von Lösungen in den Markt hinterher. Mit den Leitlinien für Wissensvalorisierung werden gemeinsame europäische Prinzipien identifiziert, um den Output aus Forschung und Entwicklung zum Wohle der Gesellschaft und der Wirtschaft zu maximieren. Durch den Übergang von Wissenstransfer zu Wissensvalorisierung und dem Aufzeigen von neuen Kanälen zur Verwertung von aus Forschung und Entwicklung generierten Wissen plant die Europäische Union Abhilfe zu schaffen. Bisher wurden durch die europäische Kommission fünf Referenzdokumente veröffentlicht.
Die neuen Leitprinzipien für die Wissensvalorisierung fördern insbesondere die multidisziplinäre Zusammenarbeit und spiegeln die Vielfalt der Kanäle und Instrumente bei der Wissensentstehung und Verbreitung wider und berücksichtigen Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Herausforderungen und andere sektorale politische Prioritäten. Zusätzlich beziehen sich die neuen Leitprinzipien auf einen erweiterten IP-Begriff, der konkret über jenen der formellen Schutzrechte geistigen Eigentums hinausgehen soll.
Um diese neue und breitangelegte EU-Empfehlung der Leitprinzipien zur Wissensvalorisierung national umzusetzen, sollen bestehende Strukturen, Prozesse und Instrumente effizient weiter genutzt werden. Die Nationale Kontaktstelle NCP-IP soll daher auch weiterhin als interministerielle Wissenstransfer-Plattform zur Unterstützung von Wissenstransfermaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz und der Verwertung geistiger Eigentumsrechte genutzt und dementsprechend weiterentwickelt werden.
Über den NCP-IP
Zur Koordinierung der nationalen Wissenstransfertätigkeiten und Kontaktpflege mit derartigen Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten wurde gemäß der Kommissionsempfehlung 2008 und des österreichischen Ministerratsbeschlusses 2010 eine nationale Kontaktstelle für Wissenstransfer und Geistige Eigentumsrechte (NCP-IP) eingerichtet. Der NCP-IP stärkt die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft durch zielgerichtete Maßnahmen und unterstützt Hochschulen, öffentliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen beim professionellen Umgang mit geistigen Eigentumsrechten (z.B. IP-Schulungen, Workshops, Veranstaltungen, Vertretung Österreichs in europäischen Gremien). Die Nationale Kontaktstelle wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Technologie und Innovation (BMK) betrieben. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH und durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft.
Weitere Informationen
Über Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist die Förderbank des Bundes. Durch die Vergabe von zinsgünstigen Krediten, Garantien, Zuschüssen sowie Eigenkapital unterstützt sie Unternehmen von der ersten Idee bis hin zum Markterfolg bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte. Die aws berät und unterstützt auch in Bezug auf den Schutz und die Verwertung von geistigem Eigentum. Ergänzend werden spezifische Informations-, Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für angehende, bestehende und expandierende Unternehmen angeboten.