Das Gremium, das unter anderem vier Mitglieder des Aufsichtsrates bestimmt und den Dreiervorschlag für die Wahl zum FWF-Präsidenten erstellt, setzt sich aus VertreterInnen der österreichischen Forschungsstätten zusammen.
Im Zuge der Neuerungen im Anfang Oktober in Kraft getretenen Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) ist ein solcher Vorsitzender für die aus Repräsentanten von Unis und außeruniversitären Forschungsstätten bestehenden Versammlung erstmals vorgesehen. Damit soll die Eigenständigkeit dieses Gremiums in der Leitungsstruktur des FWF stärker als bisher sichtbar gemacht werden.