BMWF: Wissenschaftsminister Töchterle und Wirtschaftsminister Mitterlehner starten Wissenstransferzentren

Rund 20 Millionen Euro für verstärkte Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft - Neue Initiative sichert Wachstum und Arbeitsplätze in Österreich

Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle und Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner werden gemeinsam neue Wissenstransferzentren in Österreich etablieren. Insgesamt stehen dafür rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. "Damit wollen wir Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen als starke Partner unterstützen. Jede Innovation, die sich am Markt durchsetzt, sichert Wachstum und Arbeitsplätze in Österreich", begründen die beiden Minister ihre demnächst startende Initiative, mit der der Wissenstransfer von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Wirtschaft und Gesellschaft stark vorangetrieben werden soll. Abgewickelt wird das Programm im Auftrag von BMWF und BMWFJ von der Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws).

"Aktive Kooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und eine rasche Umsetzung nutzbarer Erkenntnisse sind essentiell, um die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern und damit den Ausbau des Innovationsstandortes zu sichern und wertvolle Arbeitsplätze zu schaffen", betont Minister Töchterle. "Mit den Wissenstransferzentren und Maßnahmen der Patentförderung leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag, um Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung und Wirtschaft näher zusammen zu bringen. Darüber hinaus investiert das Wissenschafts- und Forschungsministerium einen Teil der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von rund 15 Millionen Euro in den Wissenstransfer im Bereich Geistes-, Sozial-, Kulturwissenschaft und Kunst. Denn Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung beflügeln nicht nur die Wirtschaft, sondern können auch Quelle sozialer Innovationen sein."

"Als kleine offene Volkswirtschaft muss Österreich im internationalen Wettbewerb vor allem mit Innovationen punkten. Daher müssen wir unsere Unternehmen noch stärker dabei unterstützen, neue Produkte und Dienstleistungen schneller auf den Markt zu bringen als in anderen Ländern. Erfindungen alleine nützen nichts, wenn wir nichts daraus machen", betont Mitterlehner. "Österreich ist ein Land der Erfinder und Forscher, aber teilweise sind die Hürden bis zur erfolgreichen Markteinführung zu groß. Daher wollen wir die Zusammenarbeit von Universitäten und Forschungseinrichtungen untereinander und mit den Unternehmen weiter verbessern. Vor allem die Entwicklung von Prototypen wird stärker gefördert als bisher", erläutert Mitterlehner die Vorteile des neuen Programms, in das vom Wirtschaftsministerium rund fünf Millionen Euro investiert werden. "Je schneller Innovationen patentiert und in der Praxis vermarktet werden können, desto besser für die Wettbewerbsfähigkeit. Durch eine engere Kooperation sparen sich alle Beteiligten Zeit und Kosten. Gleichzeitig bietet die verbesserte Erfolgsperspektive für die Universitäten einen Ansporn, mehr eigene High-Tech-Unternehmen zu gründen."

Das Wissenstransferzentren-Programm im Überblick
Mit dem neuen Modell wollen die beiden Ministerien

  • durch Wissenstransferzentren die Zusammenarbeit von Universitäten untereinander, mit anderen Forschungseinrichtungen und Unternehmen weiter verbessern,
  • die strategische Patentförderung stärken,
  • mit der Prototypenförderung die Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die wirtschaftliche Praxis erleichtern und somit die Verwertung von Uni-Erfindungen beschleunigen.

Modul 1: Wissenstransferzentren
Auf Basis einer Ausschreibung werden Koordinierungsstellen an den Universitäten geschaffen, die als Ansprechstelle für Unis und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen dienen. Sie sollen einen Überblick über alle laufenden Forschungsvorhaben geben und diese auf deren Verwertungspotenzial untersuchen. So soll der Umgang mit geistigem Eigentum professionalisiert und die Verwertungschancen erhöht werden. Wirtschaft und Industrie erhalten einen besseren Zugang zu Forschungsergebnissen, wodurch diese schneller umgesetzt werden können.

Modul 1a
Regionale Wissenstransferzentren (Fördergeber: BMWF) Den zentralen Eckpunkten des österreichischen Hochschulplans folgend, soll es künftig drei regionale Wissenstransferzentren (Ost, Süd und West) geben, die von den Universitäten auf Basis von Konsortialverträgen gegründet werden. Der spezielle Förderschwerpunkt für Kooperationsprojekte im Bereich Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) und Kunst soll einmal mehr die große Bedeutung der GSK für den Wissenstransfer in die und für die Gesellschaft unterstreichen. Das BMWF fördert drei regionale Wissenstransferzentren in der Höhe von max. 500.000 Euro pro Zentrum und Jahr, wobei zusätzlich für den Bereich Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften jährlich max. 150.000 Euro pro Zentrum an Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden.

Modul 1b
Thematisches Wissenstransferzentrum (Fördergeber: BMWFJ) Damit soll ein österreichweites Kompetenznetzwerk zum Thema Life Sciences und hier vor allem für die Medikamentenentwicklung aufgebaut werden: Es soll für alle Fragen rund um klinische Tests als zentrale Anlaufstelle für Forschungseinrichtungen und junge Unternehmen dienen, um gute Rahmenbedingungen für den Übergang von der akademischen Forschung in die Wirkstoff- und Diagnostika-Entwicklung zu schaffen. Es stellt zum Beispiel koordinierte Informationen über freie Kapazitäten von verfügbaren Labors zur Verfügung. Gerade in diesem Bereich verbessert jede Zeitersparnis die Chance auf die Verwertung. Für das thematische Wissenstransferzentrum stellt das Wirtschaftsministerium über drei Jahre insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung:

Modul 2: Patentförderung (Fördergeber: BMWF)
Eine zusätzliche Patentförderung soll den Universitäten weitere Anreize bieten, speziell jene Patente strategisch weiterzuentwickeln, welche ein hohes Verwertungspotenzial aufweisen bzw. eine erfolgreiche wirtschaftliche Nutzung erwarten lassen. Gefördert werden Maßnahmen zur Erlangung von gewerblichen Schutzrechten im Zusammenhang mit Prioritäts- und Patentfolgeanmeldungen (Kosten zur Erlangung des Schutzrechts, nationale und internationale Anmeldegebühren etc.). Das BMWF stellt den Universitäten bis zu einer Million Euro pro Jahr zur Verfügung.

Modul 3: Neue Prototypenförderung (Fördergeber: BMWFJ)
Damit werden im Rahmen eines Wettbewerbs neue patentierte bzw. patentfähige Einreichungen aus der Grundlagenforschung an den Universitäten von einer Fachjury ausgewählt. Die Projekte mit den besten Verwertungschancen werden mit einer Förderung unterstützt, um aus der Erfindung einen Prototyp zu erstellen. Voraussetzung ist ein Bedarf bei Klein- und Mittelbetrieben. Das Wirtschaftsministerium stellt insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung: Für Kooperationsprojekte sind im Rahmen der jährlichen Ausschreibung bis zu 150.000 Euro verfügbar; wenn nur eine Universität beteiligt ist, sind es bis zu 100.000 Euro.

Eingebettet in die FTI-Strategie des Bundes und die EU-Strategie "Europa 2020"
Die Bedeutung des Wissens- und Technologietransfers sowie eine stärkere Nutzung der wissenschaftlichen Forschungsbasis werden sowohl in der EU-Strategie "Europa 2020" als auch in der FTI-Strategie der Bundesregierung ("Der Weg zum Innovation Leader") betont. Durch die bisherigen Unterstützungen konnte schon eine erfreuliche Steigerung der Patentierungs- und Gründungsaktivitäten erreicht werden. Bei der Kooperationsintensität von Wissenschaft und Wirtschaft liegt Österreich im internationalen Spitzenfeld. Entscheidend dafür sind die vom Wirtschaftsministerium ko-finanzierten COMET-Zentren (Competence Centers for Excellent Technologies) und Christian Doppler-Labors, in denen wirtschaftlich relevante Fragestellungen direkt von den Unternehmen mit den Forschungseinrichtungen vereinbart werden.

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