BMVIT: Nationalrat beschließt strengere Regeln für Biopatente

Änderungen im Patentgesetz schließen biologische Züchtungsverfahren von der Patentierung aus – serv.ip wird in das österreichische Patentamt eingegliedert

In seiner gestrigen Sitzung hat der österreichische Nationalrat eine Änderung des Patentgesetzes beschlossen. Mit der vom Infrastrukturministerium (bmvit) initiierten Novelle werden die Ausschlussbestimmungen von Biopatenten nochmals erweitert. „Wir treten auf europäischer Ebene ganz klar für ein Patentierungsverbot von Pflanzen und Tieren ein. Mit der Änderung des österreichischen Patentrechts schärfen wir unsere strengen nationalen Regeln nochmals nach und setzen damit auch international ein klares Zeichen gegen Biopatente“, betont Leichtfried. Die vom Infrastrukturministerium initiierte Patentgesetz-Novelle schließt biologische Züchtungsverfahren sowie Tiere und Pflanzen die aus solchen Verfahren gewonnen werden von der Patentierung aus.

Die Novelle sieht auch organisatorische Änderungen vor. Die Gesellschaft „serv.ip“, die überwiegend ausländische Kunden betreut hatte, wird aufgelöst und in das österreichische Patentamt integriert. „Mit der Neustrukturierung des Patentamts stellen wir sicher, dass alle Service- und Informationsleistungen der heimischen Innovationsszene zur Verfügung stehen“, erklärt Leichtfried. Das Infrastrukturministerium setzt mit dieser Änderung Empfehlungen des Rechnungshofs um und schafft, neben einer einheitlichen Struktur, auch neue Ressourcen für den Ausbau der Leistungen in Österreich.

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