Japan, 1.10. - 10.10.2025

FFG: Japan Business Mission 2025

Life Science, Biotech, Health: Geführte Business Mission zu Expo Osaka, BioJapan 2025 und Japans Life Science Hubs

Die FFG lädt bis zu 12 österreichische Unternehmen aus dem Life Science Bereich (Bio Tech, Health Tech) ein, sich der Japan Business Mission von 1. bis 10. Oktober 2025 anzuschließen. Tauchen Sie ein in den japanischen Markt, erweitern Sie Ihr Netzwerk und treffen Sie potenzielle Partnerunternehmen für Ihr nächstes Technologie- bzw. Forschungsprojekt.

Die von der FFG im Rahmen der Eureka-Initiative und des Enterprise Europe Network (EEN) organisierte Japan Business Mission wird anlässlich des AUSTRIAN STRATEGIC BUSINESS SUMMIT Asia Pacific (2.-3.10.2025) der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA durchgeführt und beinhaltet neben der Teilnahme am Summit sowie dem VIP-Programm zur EXPO in Osaka weitere Site-Visits zu Japans führenden Life Science Hubs. Zusätzlich ist die Teilnahme an der führenden Life Science Konferenz BioJapan 2025 (8.-10.10.2025) möglich und wird von der FFG unterstützt.

Programmvorschau (Änderungen vorbehalten)

  • 01./02.10.: Netzwerktreffen mit japanischen Akteur:innen des Life Science Ökosystems, organisiert durch das Enterprise Europe Network
  • 02./03.10.: Austrian Strategic Business Summit | Asia Pacific 2025 (Anmeldung erforderlich!)
  • 04./05.10.: VIP-Programm zur EXPO Osaka, organisiert von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA (optional)
  • 06./07.10.: Besuch der Foundation for Biomedical Research and Innovation (FBRI) bzw. dem Kobe Biomedical Innovation Cluster (KBIC) - tbc
  • 06./07.10.: EU-Japan Biotech & Pharma Partnering Conference und Networking Empfang in Osaka des EU-Japan Centre for Industrial Cooperation
  • 08.-10.10.: B2B Meetings und Teilnahme an der BioJapan 2025 (optional)

Teilnahmebedingungen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Österreich
  • Startups und Scaleups (gegründet vor 01.01.2024)
  • Life Science Bereich (Bio Tech, Health Tech)
  • Interesse am japanischen Markt (erste Kontakte/Kooperationen von Vorteil)
  • Interesse an internationalen Technologie- /Forschungskooperationen

Förderungsmöglichkeiten:

  • Save the Date - Vorankündigung: Eureka Bilaterale Ausschreibung Österreich - Japan öffnet im September 2025!
  • GO ASIA Individual Ticket für Startups und Scaleups (max. 7 Jahre alt): Zuschuss von max. 10.000 Euro für bis zu 80 % der Reisekosten.
  • Internationalisierungsscheck für "new-to-market" Unternehmen, die noch nicht in Japan tätig sind: 50 % Kofinanzierung (max. 10.000 Euro) für externe Kosten, wie z. B. für die Erstellung von Marketingunterlagen, Inanspruchnahme von Beratungsleitungen im In- und Ausland, Reisen, Teilnahme an Veranstaltungen, Büromiete in Inkubatorzentren, etc.
  • Biotech Business Mission in Japan des EU-Japan Centre for Industrial Cooperation für KMU mit HQ in der EU: Flug- und Unterkunftskosten werden für den Zeitraum von 05.-10.10. in Osaka und Yokohama übernommen; Berwerbungsfrist: 12. Juni 2025

Wichtige Termine:

  • Digitales Onboarding: Um an der Japan Business Mission teilnehmen zu können ist die Teilnahme am digitalen Onboarding, am Montag, 1. September, erforderlich. Das digitale Onboarding dient zum virtuellen Kennenlernen der Delegationsteilnehmer:innen sowie wichtigen Reisevorbereitungen.
  • Japan Business Mission: Die Japan Business Mission beginnt am Donnerstag, 2. Oktober, abends mit einem Empfang an der österreichischen Botschaft in Tokio und endet am Dienstag, 7. Oktober, in Tokio. Die Teilnahme an der BioJapan 2025 von 8. bis 10. Oktober ist freiwillig. Planen Sie Ihre Reise mit einer Ankunft spätestens am 2. Oktober vormittags sowie einem Abflug frühestens am 7. Oktober abends/nachts.

Die Japan Business Mission der FFG wird im Rahmen der Eureka-Initiative und des Enterprise Europe Network (EEN) organisiert. Um sich einen der 12 Plätze bei der Japan Business Mission zu sichern, ist eine Anmeldung bis spätestens 31. Mai erforderlich.

Hinweis: Reise- und Unterkunftskosten sind vom Unternehmen selbst zu tragen, sofern diese nicht im Zuge einer der oben genannten Förderungen geltend gemacht werden können.