Vetmeduni Vienna: Neuer Universitätsrat für die Veterinärmedizinische Universität Wien

Der neue Universitätsrat der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Vetmeduni Vienna) hat sich in seiner Sitzung am 26. April 2013 konstituiert.

Zur Vorsitzenden des fünfköpfigen Gremiums wurde Mag. Edeltraud Stiftinger gewählt. Als ihr Stellvertreter ist Univ.Prof. DI Dr. Johannes Khinast bestellt worden. Die Funktionsperiode des neuen Universitätsrats beträgt fünf Jahre.

Die Vorsitzende Edeltraud Stiftinger fungierte bereits in der Vorperiode als Vorsitzende. Ausgeschieden aus dem Universitätsrat ist Dr. Helmut Pechlaner, der seit 2007 dem Kontrollgremium der Vetmeduni Vienna angehörte und bis März 2012 dem Gremium vorstand. Weitere Mitglieder, die bereits im Gremium vertreten waren und ihm weiterhin angehören, sind Univ.Prof. Dr. Claudia Reusch, Leiterin der Kleintierklinik der Universität Zürich und Veterinärrat Dr. Walter Obritzhauser. Bisher war Obritzhauser kooptiertes Mitglied des Universitätsrats, in der neuen Periode fungiert er als ordentliches Mitglied.

Neue Mitglieder
Neu im Universitätsrat sind Univ.Prof. DI Dr. Johannes Khinast vom Institut für Prozess- und Partikeltechnik der Technischen Universität Graz und Ao.Univ.Prof. Dr. Peter Swetly. Er war von 2004 bis 2011 Vizerektor für Forschung und internationale Beziehungen der Vetmeduni Vienna.

Strategische Weiterentwicklung
Die Vorsitzende Stiftinger verstehe den Unirat neben seiner ursächlichen Aufgabe als Kontrollorgan auch als strategischen Partner, der einen Beitrag zum Erfolg und zur Positionierung der Vetmeduni Vienna leisten möchte. „In den nächsten Jahren möchten wir gemeinsam mit der Universitätsleitung, mit allen Lehrenden, Forschenden und Studierenden daran arbeiten und mitgestalten, dass die Vetmeduni Vienna ihre internationale Stärke und Reputation ausbauen und weiterhin eine Vorreiterrolle in Lehre, Forschung und Patientenbetreuung einnehmen kann“, so Stiftinger.

Aufgaben des Universitätsrates
Der Universitätsrat agiert gemäß Universitätsgesetz (§21 UG 2002) als Kontrollorgan ähnlich eines Aufsichtsrats von Unternehmen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Universitätsrats gehören die Genehmigung der Gebarungsrichtlinien, des Rechnungsabschlusses, des Leistungsberichts des Rektorats sowie die Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats. Er ist zuständig für die Ausschreibung der Funktion der Rektorin bzw. des Rektors und wählt aus dem Dreiervorschlag des Senats die Rektorin bzw. den Rektor.

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