Pharmig und Ärztekammer: Gemeinsam für noch mehr Transparenz

„2013 hat die pharmazeutische Industrie 37 Medikamente mit einem völlig neuen Wirkstoff auf den Markt gebracht. Ohne eine intensive Kooperation zwischen pharmazeutischer Industrie und Ärzteschaft gäbe es diese Innovationen nicht“, bringt Prof. Dr. Robin Rumler, Präsident der Pharmig, ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit auf den Punkt. Gemeinsam mit Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig, Dr. Peter Niedermoser, Präsident der oö. Ärztekammer und des Wissenschaftlichen Beirates der Österreichischen Akademie der Ärzte und Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, präsentierte Rumler ein Kompendium, das die Regeln der Zusammenarbeit, wie sie im Pharmig- und im Ärztlichen Verhaltenscodex niedergeschrieben sind, zusammenfasst.

„So wie die pharmazeutische Industrie bei der Entwicklung und Erprobung von Medikamenten auf die Mitarbeit der Ärzteschaft besonders im universitären Bereich angewiesen ist, so brauchen speziell forschende Mediziner die Aufträge der Industrie, denn diese tragen wesentlich zum wissenschaftlichen Output unserer Universitäten bei“, verdeutlicht Wechselberger.
Um das Vertrauen der Patienten in diese Zusammenarbeit durch noch mehr Transparenz weiter zu stärken, haben Österreichische Ärztekammer und Pharmig entlang internationaler Entwicklungen ihre jeweiligen Regelwerke weiterentwickelt. Dazu Huber: „Kern der Neuerung im Pharmig-Verhaltenscodex ist die Offenlegungspflicht sämtlicher Geldausgaben in Bezug auf den Leistungsaustausch zwischen Ärzten und pharmazeutischer Industrie.“ Spätestens ab 2016 müssen alle Leistungen pharmazeutischer Unternehmen an Ärzte im Internet veröffentlicht werden.
„Speziell auch die ärztliche Fortbildung ist Teil der Interaktionen mit der Industrie“, so Niedermoser. Sie ist ein Garant für die hohe Expertise der Ärzte, auf die Patienten vertrauen können müssen. „Diese Zusammenarbeit ist unumgänglich, denn schließlich kann niemand besser über Arzneimittel und Wirkungsweisen informieren als Arzneimittelhersteller“, ist Rumler überzeugt. An dieser Schnittstelle galten schon immer besonders hohe ethische Standards. „Mit der Offenlegungspflicht und klar formulierten Richtlinien, wer welche Leistungen in welchem Rahmen erbringen darf, gewährleisten wir die Unabhängigkeit der ärztlichen Therapieentscheidung und treiben die Erforschung von Arzneimitteln voran“, sagt Huber. Und Niedermoser ergänzt: „Mit der transparenten Offenlegung aller Finanzflüsse trägt Österreich die internationale Entwicklung mit.“
Gemeinsam mit gesetzlichen Grundlagen, wie insbesondere dem Ärztegesetz und dem Arzneimittelgesetz, bilden die Regelwerke der Ärztekammer und der Pharmig die Basis für einen erfolgreichen  Austausch von Fachwissen und Information. Gelebte Transparenz schafft Vertrauen und unterstützt letztlich die  Versorgungsqualität in unserem Gesundheitswesen.

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