PHARMIG: Arzneimittelüberwachung ist hoheitliche Aufgabe

Pharmaindustrie fordert ausgewogene und transparente Finanzierung der Arzneimittelüberwachung. Derzeit wird diese hoheitliche Aufgabe von der pharmazeutische Industrie getragen.

„Die pharmazeutische Industrie arbeitet täglich daran, innovative Arzneimittel zu entwickeln und investiert substanzielle Beträge in die Sicherheit von Arzneimitteln. Die Erforschung und Entwicklung eines Arzneimittels kostet im Durchschnitt 1,5 Milliarden Dollar, das entspricht dem Kaufpreis von fünf Jumbojets. Davon entfallen allein etwa zehn Prozent auf die Überwachung nach Zulassung (Pharmakovigilanz)“, so Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig. Darüber hinaus leisten die Unternehmen auch noch Gebühren bei den nationalen Zulassungsbehörden.
 
Auch wenn die pharmazeutische Industrie ihrer Verantwortung bei der Sicherheit der Arzneimittel und im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung nachkommt, ist die Arzneimittelsicherheit wesentlicher Teil der hoheitlichen öffentlichen Aufgaben der Volksgesundheit. „Daher“, so Huber, „sollten die Ausgaben zur Arzneimittelsicherheit jedenfalls zum Teil aus öffentlichen Budgets finanziert werden.“ Dies sehe im Übrigen auch der Artikel 67 Absatz 3 der EU-Verordnung Nr. 726/2004 betreffend zentrale Arzneimittelzulassungen und der Europäischen Arzneimittel-Agentur vor.
 
Auch im Hinblick auf die Fälschungssicherheit von Arzneimitteln wird die pharmazeutische Industrie europaweit in den nächsten Jahren etwa 7 bis 11 Milliarden Euro für die Errichtung und den Betrieb eines Datenbanksystems zum Schutz gegen Arzneimittelfälschungen investieren. „Damit beweist die pharmazeutische Industrie ihr Engagement nicht nur in der Versorgung der Bevölkerung mit medikamentösen Therapien, sondern leistet einen maximalen Einsatz zur Patientensicherheit“, so Huber.

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