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BMSGPK: Novelle der Blutspenderverordnung erhöht Sicherheit für Spender:innen

Regeln an aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst - erstmals Vorgaben für das dritte Geschlecht

Um die Sicherheit von Blutspender:innen zu erhöhen, wird die Blutspenderverordnung an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Männer dürfen pro Jahr künftig nur mehr zwei Liter Blut spenden, Frauen 1,5 Liter. Menschen, die sich in Malaria-Gebieten aufgehalten haben, werden nicht mehr dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Erstmals werden auch medizinische Vorgaben für diverse und intergeschlechtliche Menschen festgelegt. „Blutspenden soll für alle möglich sein - egal, wen man liebt oder welches Geschlecht man hat“, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. „Mit der Novelle erhöhen wir auch die Sicherheit für Spender:innen.“ Die Novelle wurde heute in Begutachtung geschickt. *** 

Rund 3,4 Prozent aller Menschen in Österreich gehen regelmäßig Blut spenden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, um die Versorgung von Unfallopfern und bei Operationen zu gewährleisten. Mit einer Novelle der Blutspenderverordnung werden die rechtlichen Vorgaben nun an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Sie wurde heute, Donnerstag, in Begutachtung geschickt.

Um die Sicherheit für Spender:innen zu erhöhen, wird die maximale Menge an gespendetem Blut pro Jahr verringert. Frauen dürfen künftig pro Jahr höchstens 1,5 Liter Blut spenden, Männer 2 Liter Blut pro Jahr. Erlaubt sind höchstens drei bzw. vier Spenden pro Jahr im Abstand von mindestens 8 Wochen. Damit wird sichergestellt, dass auch motivierte Vielfachspender:innen keinen Eisenmangel erleiden. Die Änderung der jährlichen Höchstmengen erfolgt auf Empfehlung der Blutkommission. 

Menschen, die in Malaria-Gebieten geboren oder aufgewachsen sind, werden nicht mehr dauerhaft von der Blutspende in Österreich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die solche Gebiete besucht haben und bei denen Malaria-Symptome erkennbar waren. Sie müssen allerdings ein negatives NAT-Testergebnis und einen negativen Antikörpertest vorweisen, die frühestens sechs Monate nach der Ausreise durchgeführt wurden.

Erstmals Vorgaben für drittes Geschlecht festgelegt

Erstmals werden auch medizinische Vorgaben für diverse und intergeschlechtliche Personen sowie Menschen ohne Geschlechtsangabe festgelegt. Sie konnten zwar bisher bereits Blut spenden, einzuhaltende Intervalle und Höchstmengen waren für sie aber nicht definiert. Nun wird klargestellt, dass für sie grundsätzlich die Vorgaben für das weibliche Geschlecht gelten. 

Entsprechen die körperlichen Eigenschaften den für Männer festgelegten Mindestwerten, können auf Wunsch auch die Vorgaben für das männliche Geschlecht herangezogen werden. Zu den Parametern zählen etwa das Gewicht, der Blutdruck oder die Pulsfrequenz. Die Sicherheit für Spender:innen wird durch eine ärztliche Bestätigung über die gesundheitliche Eignung sichergestellt. 

„Die Sicherheit von Menschen, die mit ihrer Blutspende anderen Menschen helfen, muss stets oberste Priorität haben. Das stellen wir mit der Novelle der Blutspendeverordnung sicher. Erstmals werden auch Grenzwerte für diverse Personen festgelegt. Wir stellen damit sicher, dass niemand aufgrund seines Geschlechts oder seiner Geschlechtsidentität diskriminiert wird“, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. „Damit ist endgültig klargestellt, dass weder das Geschlecht bzw. die Geschlechtsidentität noch die sexuelle Orientierung bei der Blutspende eine Rolle spielt.“

„Mit der neuen Verordnung sind nun mehr Menschen zur Blutspende zugelassen, gleichzeitig dürfen Spenderinnen und Spender künftig weniger häufig spenden. Es ist daher besonders wichtig, dass jetzt umso mehr Menschen fortlaufend zur Blutspende kommen und damit Leben retten! Um die Vollversorgung zu garantieren, ist das Rote Kreuz auf regelmäßige Spenden angewiesen - denn Blut ist nur 42 Tage haltbar und kann nicht künstlich hergestellt werden“, betont Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant und für Blut-Agenden zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung des Österreichischen Roten Kreuzes.

Die novellierte Blutspenderverordnung soll noch im Herbst 2024 in Kraft treten. Zeitnah nach Inkrafttreten werden auch die Fragebögen für die Blutspende an die neuen Vorgaben angepasst.

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