BMDW: Schramböck: Aufstockung der COVID-19 Investitionsprämie auf den Weg gebracht

Zuweisung im Parlament erfolgt - Beschluss im Rahmen der nächsten Plenarsitzungen

„Die Investitionsprämie wird aufgestockt. Mit dieser Prämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Ich bin froh, dass wir eine weitere Milliarde Euro für Investitionen unserer Betriebe auf den Weg bringen konnten. Diese Investitionen schaffen Wachstum und sichern Arbeitsplätze in Österreich. Wichtig ist, alle Unternehmen können auch weiterhin Anträge ohne Unterbrechung bei der aws einreichen. Die Förderzusagen erfolgen nach Beschluss der Budgeterhöhung“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Die Investitionsprämie ist ein wichtiger Impuls, um die Konjunktur wieder anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern. Stand heute sind 49.613 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 21,7 Milliarden Euro und einem beantragten Zuschussvolumen von etwa 2,3 Milliarden Euro eingegangen. „Über 50 Prozent der Anträge haben einen Digitalisierungs- oder Ökologisierungsaspekt - das zeigt, dass die 14-Prozent-Prämie wirkt“, sagt Schramböck. Rund 64 Prozent der Anträge kommen von Kleinstunternehmen (unter 10 MA), 18,5 Prozent von Kleinunternehmen (unter 50 MA), 9,8 Prozent von Mittelunternehmen (unter 250 MA) und 7,7 Prozent entfallen auf Großunternehmen (ab 250 MA). Die meisten Anträge kommen von oberösterreichischen Firmen (26,2%), gefolgt von Niederösterreich (19,5%) und der Steiermark (13,9%).

Beantragung bei aws möglich

Seit 1. September 2020 ist die Einreichung über den aws Fördermanager möglich. Mit der aws Investitionsprämie werden Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Investitionen von mehr als 5.000 Euro und maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss von sieben Prozent gefördert. Eine besondere Förderung gibt es zudem für Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung oder im Gesundheitsbereich. Hier bekommen Unternehmen einen Zuschuss von 14 Prozent. Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen. Die Prämie kann bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt wurden, rückwirkend beantragbar. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) wickelt die Anträge ab. Die Maßnahme richtet sich an alle Unternehmen unabhängig ihrer Größe oder Branche.

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