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BMAW: Bundesminister Kocher: Forschungsprämie stärkt Standort und unterstützt KMU

Bilanz zeigt: 2024 haben mehr als 2.500 Unternehmen die Forschungsprämie beantragt

Die Forschungsprämie unterstützt Unternehmen seit ihrer Einführung im Jahr 2002 dabei in Forschung und Entwicklung zu investieren. Im Rahmen dieses Programms können Unternehmen für Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung eine steuerliche Prämie in der Höhe von 14 Prozent beantragen. Die Bilanz im Jahr 2024 zeigt, dass das Unterstützungsinstrument von den Unternehmen umfangreich in Anspruch genommen wird. So wurden im vergangenen Jahr von 2.506 Unternehmen Gutachten zum Erhalt der Forschungsprämie bei der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) angefordert.

„Der internationale Standortwettbewerb erfordert attraktive Rahmenbedingungen für wirtschaftsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Forschungsprämie ist ein zentrales Instrument, um Forschung und Entwicklung anzustoßen und zu fördern. Auch große Unternehmen, die ihre F&E bezogenen Aktivitäten in den letzten Jahren ausgebaut haben, bezeichnen die Forschungsprämie als einen wesentlichen Vorteil des österreichischen Standorts. In Summe haben im vergangenen Jahr 2.506 Unternehmen - davon über 80 Prozent KMU - F&E-Investitionen in der Höhe von 8,8 Milliarden Euro geltend gemacht“, so Arbeits-und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Damit war das Jahr 2024 mit 8.648 beantragten Projekten und einem beantragten Fördervolumen von 1,4 Milliarden Euro in Relation zu früheren Jahren ein für den Forschungsstandort starkes Jahr. Zum Vergleich: 2017 wurden 755 Millionen Euro beantragt, 2019 rund 904 Millionen Euro und 2020, 2021 und 2022 wurde die Marke von einer Milliarde bei der Beantragung geknackt. 2023 wurden insgesamt über 9.300 Forschungsprojekte mit einem Volumen von 1,21 Milliarden Euro eingereicht.

Die FFG erstellt seit 2013 Gutachten für die Forschungsprämie und unterstützt dabei die Finanzämter als unabhängige Expertenorganisation. Die FFG überprüft in diesen Gutachten, ob inhaltlich F&E Aktivitäten vorliegen. Die Entscheidung über eine Zuerkennung einer Forschungsprämie, die Überprüfung der Bemessungsgrundlage und die Tatsachenfeststellung erfolgen durch die Finanzämter. Diese ziehen die fachliche Expertise der FFG bei Bedarf auch im weiteren Abgabeverfahren hinzu. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt seit 2013 stabil bei rund 40 Tagen.

„Die Forschungsprämie ist ein wichtiger Impulsgeber für F&E-Investitionen in Österreich. Besonders erfreulich ist, dass die Nachfrage der Unternehmen nach dieser indirekten Fördermaßnahme auch 2024 auf einem hohen Niveau bleibt. Wir schätzen das Vertrauen der Finanzämter in die Expertise der FFG bei der Erstellung der Gutachten und freuen uns, damit einen Beitrag zur Stärkung des Innovationsstandorts Österreich leisten zu können“, so die FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz.

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