BM Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: Schramböck: Leichterer Zugang zu Crowdfunding für Österreichs Unternehmen

Novelle zum Alternativfinanzierungsgesetz im Ministerrat beschlossen - Ausweitung des Anspruches - Lockerungen bei Informationspflichten

Die Bundesregierung hat heute im Ministerrat die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) beschlossen. "Crowdfunding und Crowdinvesting sind in Österreich innerhalb kurzer Zeit zu wichtigen Finanzierungsmitteln geworden. Vor allem kleinere Unternehmen und innovative Startups profitieren von dieser Alternative. Durch die Ausweitung der Schwellenwerte erleichtern wir die Kapitalisierung unserer Unternehmen und bauen bürokratische Hürden ab“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Künftig muss der Emittent nicht mehr unter die KMU-Definition fallen und die Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.

Neue Schwellenwerte für Informationspflichten

Neu sind auch die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro angehoben, das obere Limit wird von 1,5 auf 2 Millionen Euro angehoben. „Mit dieser Novelle berücksichtigen wir Rückmeldungen aus der Anwender-Praxis und die entsprechenden EU-Vorgaben. Durch die Anhebung der Schwellenwerte zünden wir einen Innovationsturbo und geben mehr Unternehmen die Möglichkeit sich über Crowdfunding zu finanzieren“, so Schramböck. Zwischen 250.000 und weniger als 2 Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger in der Höhe von 5.000,- Euro - samt der Möglichkeit für höhere Investitionen - bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.

Bilanz und Ausblick

Seit Bestehen der österreichischen Plattformen (2013) konnten 199 Projekte mit insgesamt 53.689.540,- Euro finanziert werden. 21 Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14 Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen dürfen.

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