Biotechnologie - Dritter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees liegt vor

Wien (PK) - Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat den dritten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees vorgelegt (III-338 d.B.). Das Biopatent Monitoring Komitee wurde in Zusammenhang mit der im Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie der EU vorerst lediglich auf der Grundlage einer Entschließung des Nationalrates tätig. Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2010 hat der Nationalrat das Komitee auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, mit der insbesondere dessen Zuständigkeit festgelegt, der Kreis der Mitglieder geregelt sowie eine auch das

Budget des Komitees verwaltende Geschäftsstelle eingerichtet wurde.

Biotechnologie - eine der Schlüsseltechnologien schlechthin
Die moderne Biotechnologie ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaft geworden und gilt als eine der Schlüsseltechnologien schlechthin. In Österreich handelt es sich um eine noch junge, aber erfolgreiche Branche. 2011 waren in Österreich 113 biotechnologische Unternehmen tätig, welche ca. 11.000 MitarbeiterInnen beschäftigten, von denen 7.300 mit biotechnologischen Tätigkeiten im engeren Sinn befasst waren. Ihr Umsatz betrug 2010 etwa 3 Mrd. €.

Es handelt sich um eine forschungsintensive Branche. Forschende und produzierende Unternehmen investierten 2010 in Forschung und Entwicklung 173 Mio. €. Rechnet man Forschungsinstitute hinzu, die wie Unternehmen geführt werden, dann steigt die Summe der F&E- Ausgaben auf 608 Mio. €. Mit nur 0,5 % der Beschäftigten deckt der Biotechnologiesektor damit 12,5 % der von Unternehmen getätigten F&E- Ausgaben ab.

Patente sind ein wesentlicher Faktor in der biotechnologischen Industrie. Nach einer vom Biopatent Monitoring Komitee in Auftrag gegebenen Studie des WIFO, die dem Bericht beigefügt ist, hat 2011 jedes Biotechnologie-Unternehmen in Österreich im Durchschnitt 1,9 Erfindungen pro Jahr zum Patent angemeldet. Österreich liegt damit über dem europäischen Durchschnitt und hatte von 2007 bis 2009 einen Anteil an allen weltweit erteilten Biotechnologie-Patenten von 0,8 %. Der technologische Vorteil für Österreich sei dadurch signifikant gesteigert worden, stellte der Bericht fest.

Aufgabe und Zusammensetzung des Biopatent Monitoring Komitees
Überprüfungsgegenstand des Komitees sind vom Österreichischen Patentamt erteilte bzw. registrierte Patente und Gebrauchsmuster, weshalb das Österreichische Patentamt am Komitee personell nicht mehr teilnimmt. Es hat die Auswirkungen der in Umsetzung der EU-
 Biotechnologie-Richtlinie erlassenen österreichischen Rechtsvorschriften auf verschiedene Bereiche zu überprüfen: Menschenrechte, Tiere, Pflanzen, ökologische Systeme, Konsumentenschutz, Landwirtschaft und Interessen der Entwicklungsländer. Der vorliegende Bericht referiert die Ergebnisse der näheren Untersuchung der Auswirkungen auf die genannten Bereiche und enthält auch eine Betrachtung der Wahrung von Verpflichtungen aus dem Abkommen über biologische Vielfalt.
 
In die Arbeit des Österreichischen Biopatent Monitoring Komitees sind neben den Vertretern der zuständigen bzw. mitberührten Bundesministerien auch Vertreter der Sozialpartner, der Industriellenvereinigung, des Vereins für Konsumenteninformation, der
Bioethikkommission, des Umweltbundesamtes und ein legitimierter Vertreter des Ökobüros eingebunden. Allerdings haben der Verein für Konsumenteninformation sowie das Ökobüro unter Hinweis auf mangelnde Ressourcen nicht an den Sitzungen und Beratungen des Komitees
teilgenommen.

Rechtliche Auswirkungen der Umsetzung der Biopatentrichtlinie
Es sind seit dem Zweiten Bericht des Komitees keine weiteren, über die damalige Biotechnologie-Umsetzungsnovelle 2005 hinausgehenden gesetzlichen Umsetzungsschritte erfolgt, doch wurde das Komitee durch die Patentgesetznovelle 2009 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die weiterführenden Vorschriften unterhalb der Gesetzesebene wurden bereits im Zuge des ersten Berichtes vom Komitee analysiert und als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend befunden.

Aus Anlass zweier Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat das Komitee jedoch noch eine Klarstellung hinsichtlich der Auswirkungen der beiden Entscheidungen in der internen Prüfrichtlinie des Österreichischen Patentamtes angeregt.
Das Österreichische Patentamt ist dem Wunsch nachgekommen und hat u.a. in die Prüfrichtlinie die Feststellung aufgenommen, dass der von der Großen Beschwerdekammer als Erläuterung gedachte Satz: "Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ist im Wesentlichen biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung und Selektion beruht" klärungsbedürftig sei, wenn man ihn in Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen bringen wolle. Er sei nämlich in sich derart widersprüchlich, dass eine darauf aufbauende Prognose der zukünftigen Patentierungspraxis nicht möglich
sei. Es werde somit an den Gerichten liegen, die Bedeutung der Formulierung "im Wesentlichen biologisch" auszulegen, stellte das Patentamt dazu fest.
 
Hierbei dürfte dann von Relevanz sein, dass die Große Beschwerdekammer in ihren Entscheidungen auch festgestellt habe, dass der bloße Zusatz von technischen Verfahrensschritten zur Durchführung bzw. Unterstützung von Verfahren der sexuellen Kreuzung von Genomen von Pflanzen und der nachfolgenden Selektion der Pflanzen diese
Verfahren noch nicht patentierbar macht.
 
Überprüfung der Erteilungs- und Spruchpraxis des Patentamts
Weiterhin umfasst die Tätigkeit des Komitees die Überprüfung der nationalen Erteilungs- und Spruchpraxis, also der vom Österreichischen Patentamt selbst erteilten Patente. Im Beobachtungszeitraum Jänner 2009 bis 31. Dezember 2011 wurden in Österreich 31 Patente mit biotechnologischem Bezug überprüft und als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend beurteilt. Auch wurde die Bedeutung der Biotechnologie für Österreich wieder evaluiert.
 
Das Komitee nahm den vorliegenden Bericht zum Anlass, die Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie auf kleine und mittlere Unternehmen näher zu beleuchten, und beauftragte daher das WIFO mit Erstellung einer empirischen Studie zu den wirtschafts- und
forschungspolitischen Implikationen der Umsetzung der Biopatentrichtlinie im österreichischen Patentgesetz. Das Ergebnis ist, dass der Schwerpunkt der Unternehmens- und Forschungstätigkeiten im Bereich Humanmedizin zu finden sind.

Die negativen Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Forschungstätigkeiten, die aufgrund eines zu umfassenden Schutzes geistigen Eigentums teilweise befürchtet wurden, seien nicht eingetreten, heißt es in der Studie. Die Umsetzung der Biopatentrichtlinie habe die Rechtssicherheit für Biopatente erhöht und damit auch Anreize für Investitionen geschaffen. Die Studie habe aber auch Anhaltspunkte dafür geliefert, dass kleinere und mittlere Unternehmen vor allem beim Verfassen von Patentanmeldungen gegenüber großen Unternehmen benachteiligt seien. Noch relevanter dürften die Größenvorteile im Falle der Durchsetzung von Patenten sein. Dieser Aspekt müsse in Zukunft noch größere Beachtung finden, heißt es dazu.

Laut Patentgesetz bestehe zwar nur eine Zuständigkeit des Komitees für die vom Österreichischen Patentamt, nicht aber auch für vom Europäischen Patentamt mit Wirksamkeit für Österreich erteilten Patente. Um die Ergebnisse seiner Arbeit in einen weiteren europäischen Kontext zu stellen, war es dem Biopatent Monitoring Komitee auch mit seinem dritten Bericht wichtig, einen Überblick über die vom Europäischen Gerichtshof und von den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes getroffenen Entscheidungen zu geben. Der Bericht wird deshalb durch ein Rechtspanorama ergänzt, in dem die wichtigsten anhängigen Fälle sowie die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene dargestellt werden.

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