AUSTROMED spricht sich mit Vehemenz für EU-Richtlinie zu Nadelstichverletzungen aus

Aufgrund der kritischen Medienberichte der letzten Wochen bzgl. der „EU-Richtlinie zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe bzw. spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor“ verweist AUSTROMED nochmals auf die Dringlichkeit dieser europaweiten Schutzmaßnahme. Ebenso ist eine umfassende Aufklärung hinsichtlich Notwendigkeit und Anwendung der neuen Instrumente erforderlich.

Wien, 1.3.2012: Stich- und Schnittverletzungen gehören zum spezifischen Berufsrisiko für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, vor allem aufgrund der besonders hohen Ansteckungsgefahr durch kontaminiertes Blut - beispielsweise mit den verschiedenen Formen der Hepatitis.
Die „EU-Richtlinie zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe bzw. spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor“ hat zum Ziel, alle Beschäftigten im Gesundheitswesen auf jeden Fall dort, wo es technisch bereits möglich ist, vor Verletzungen zu bewahren. Für jene Bereiche, in denen dies noch nicht möglich ist, sollte es so lange Ausnahmeregelungen geben, bis sichere Instrumente auch hier verfügbar sind. Dies wurde bereits bei den ersten Verhandlungen zwischen Sozialministerium und der Österreichischen Ärztekammer aufgegriffen.
 
Gleichbleibende Behandlungsqualität bei korrekter Anwendung
„Besonders befremdet hat uns, dass Beteiligte, die auch für Personal verantwortlich sind, eine Umgehung der Direktive aktiv befürworten“, so Dr. Katharina Wolter, Arbeitsgruppensprecherin der AUSTROMED, „Dies zeigt, dass weiterhin Aufklärungsbedarf besteht.“
 So wurde beispielsweise in mehreren Berichten aus dem Dentalbereich der Einsatz eines Instruments gezeigt, das nicht korrekt angewendet wurde. Nach Ansicht der AUSTROMED hat man hier bewusst „Äpfel mit Birnen verglichen“. Beim bestimmungsgemäßen Einsatz der gezeigten Injektionsnadel muss der Sicherheits-mechanismus vor der Anwendung nach hinten geklappt werden, um die Nadel für die Applikation frei zu legen.
Dies macht gleichzeitig deutlich, dass eine gute fachliche Information und Schulung für die Anwendung der sicheren Instrumente im Berufsalltag unerlässlich ist. Bei Auswahl des richtigen sicheren Instruments ergibt sich keinerlei Verschlechterung der Behandlungsqualität – d.h. auch, dass kein Patient auf eine Anästhesie beim Zahnarzt verzichten muss. Für Informationen sowie Schulungen zum Gebrauch der neuen Instrumente stehen die Medizinprodukte-Unternehmen zur Verfügung.
 
International bewährtes Sicherheitssystem
„Wenn wir medizinisches Personal vor unnötiger Übertragung von Infektionen durch Verletzung an Skalpellen, Kanülen und anderen scharfen oder spitzen Instrumenten schützen wollen, müssen wir den Einsatz sicherer Instrumente verbindlich machen“, erklärt Dr. Wolter.
Diese müssen verwendet werden, sobald sie zur Verfügung stehen (siehe auch Stellungnahme AUSTROMED und Wirtschaftskammer Österreich vom 8. November 2011). Den akuten Handlungsbedarf belegen nationale und internationale Studien und Untersuchungen in unterschiedlichen europäischen Ländern mehrfach. In vielen Ländern (z.B. USA, Brasilien, Spanien, Deutschland, UK, etc.) ist der Einsatz sicherer Instrumente schon lange gelebte Praxis – die Verletzungen durch scharfe bzw. spitze Instrumente sind dort signifikant gesunken, in manchen Bereichen (z.B. bei Venenverweilkanülen) sogar gegen Null gehend.

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